Handy-Deaktivierung darf nichts kosten

13.08.2001
Kunden von Mobilfunkanbietern sollten bei einer Kündigung des Anschlusses eine von ihnen verlangte Deaktivierungsgebühr nur unter Vorbehalt zahlen, empfiehlt der Bundesverband der Verbraucherzentralen . Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass derzeit mehrere Prozesse gegen diese Deaktivierungsgebühr der Mobilfunkanbieter laufen. Endgültig entsche sei derzeit aber noch nichts, erklären der Bundesverband, der natürlich auch einen Rechtstipp für Endkunden in petto hat: "Man sollte nur mit dem schriftlichen Zusatz "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" zahlen. Wer das seinem Anbieter schriftlich mitteilt, hat später bessere Chancen auf einen Rückerstattungsanspruch."Mehrere Prozesse unter anderem gegen Victorvox und Drillisch seien in der Vergangenheit zu unterschiedlichen Ergebn gekommen, erklärt der Bundesverband. So dürfe nach einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Potsdam etwa der Mobilfunkanbieter E-Plus für die Deaktivierung von Anschlüssen keine pauschale Gebühr verlangen. Das Oberlandesgericht Schleswig Holstein hatte jedoch bei einer Klage gegen Talkline gegen die Verbraucherschützer entschieden. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, wolle man es in einer Revision vor dem Bundesgerichtshof angreifen bis eine einheitliche Rechtsprechung herbeigeführt sei, geben sich die Verbraucherschützer kämpferisch. (mm)

Kunden von Mobilfunkanbietern sollten bei einer Kündigung des Anschlusses eine von ihnen verlangte Deaktivierungsgebühr nur unter Vorbehalt zahlen, empfiehlt der Bundesverband der Verbraucherzentralen . Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass derzeit mehrere Prozesse gegen diese Deaktivierungsgebühr der Mobilfunkanbieter laufen. Endgültig entsche sei derzeit aber noch nichts, erklären der Bundesverband, der natürlich auch einen Rechtstipp für Endkunden in petto hat: "Man sollte nur mit dem schriftlichen Zusatz "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" zahlen. Wer das seinem Anbieter schriftlich mitteilt, hat später bessere Chancen auf einen Rückerstattungsanspruch."Mehrere Prozesse unter anderem gegen Victorvox und Drillisch seien in der Vergangenheit zu unterschiedlichen Ergebn gekommen, erklärt der Bundesverband. So dürfe nach einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Potsdam etwa der Mobilfunkanbieter E-Plus für die Deaktivierung von Anschlüssen keine pauschale Gebühr verlangen. Das Oberlandesgericht Schleswig Holstein hatte jedoch bei einer Klage gegen Talkline gegen die Verbraucherschützer entschieden. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, wolle man es in einer Revision vor dem Bundesgerichtshof angreifen bis eine einheitliche Rechtsprechung herbeigeführt sei, geben sich die Verbraucherschützer kämpferisch. (mm)

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