Zu klein und zu leicht

Handydiebstahl nicht versichert

02.08.2010
Der Besitzer eines Mobiltelefons kann das Verschwinden des Geräts aus der Handtasche nicht bemerken. Deshalb ist der Verlust nicht versichert.

Ein modernes Handy ist viel zu klein und leicht, als dass sein Verschwinden aus einer Handtasche von deren Träger noch bemerkt werden könnte. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht Köln sich auf die Seite eines zahlungsunwilligen Versicherers geschlagen, der sich weigerte, für ein solcherweise verwahrtes und dabei gestohlenes Mobiltelefon aufzukommen (Az. 147 C 16/09).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, war das Nokia 8600 Luna einer Frau offensichtlich im Gewimmel des Kölner Hauptbahnhofs aus ihrer Handtasche gestohlen worden. Um 15 Uhr hatte sie dort damit noch telefoniert, eine Stunde später war es nicht mehr da. Da half ihr auch der mit einer Service-GmbH unter anderem gegen Diebstahl abgeschlossene Schutzbrief nicht mehr aus der Patsche.

"Auf öffentlichen und zudem stark belebten Verkehrsflächen besteht generell die Gefahr, dass eine nur durch einen Reißverschluss gesicherte Handtasche unbemerkt geöffnet werden kann", erklärt Rechtsanwältin Katja Bausch. Und wenn das Objekt der fremden Begierde in diesem Fall so wenig wiegt, ist eine unmittelbare Gewichtsentlastung der Handtasche als mögliches Warnsignal von vornherein auszuschließen - wie es etwa bei einer in der Hosentasche getragenen Geldbörse in einem gut frequentierten Verkehrsmittel der Fall ist, wo der Verlust unmittelbar wahrgenommen wird und aus diesem Grunde in der Regel eine Gegenreaktion auszulösen vermag.

Damit aber verwirklicht sich ein Gefahrenrisiko, für das ein Versicherer nach den üblichen Versicherungsbedingungen keinen Versicherungsschutz mehr gewähren muss. Enthält der vorliegende Schutzbrief doch die Bestimmung, dass Versicherungsschutz bei Verlust des Geräts durch Diebstahl nur besteht, wenn das Gerät in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt wurde. Und das war im Gewimmel des Bahnhofs und angesichts des Handy-Federgewichts eben nicht gegeben.

Weitere Informationen und Kontakt:

Deutsche Anwaltshotline AG, Tel.: 0911-376569-41, Internet: www.anwaltshotline.de

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