Gesetzentwurf

Handyverträge nur noch max. 12 Monate

Seit 2002 schreibt Thomas Hartmann als freier Autor Artikel für die Macwelt. Schwerpunkte sind News über aktuelle Mac-Nachrichten und neue Programme sowie Recherchen zu Hintergrundthemen. Gern sieht er sich neuere Bildbearbeitungsprogramme unterhalb der Photoshop-Ebene an und berichtet regelmäßig über Spiele, die auf der Mac-Plattform erscheinen. Auch kleinere Tests von Mac-Programmen gehören zu seinem Repertoire. Dass er auch zu anderen Plattformen eine Affinität hat, zeigt seine frühere Windows-Kolumne auf Macwelt.de. Und um sich auch auf anderen mobilen Betriebssystemen auszukennen, nutzt er neben seinem iPad ein Android-Smartphone.
24 Monate laufen übliche Verträge für aktuelle Smartphones – wer nicht rechtzeitig kündigt, bleibt weitere zwölf Monate oft mit finanziellen Einbußen dabei. Die Bundesjustizministerin will das ändern.

Bereits im Herbst des vergangenen Jahres hat die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) einen ersten Entwurf für ein ”Gesetz für faire Verbraucherverträge” vorgelegt. Nach einem Bericht von ifun.de wurde dieser nun durch die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ausführlich kommentiert (PDF). Die Verbraucherzentrale meint, dass dieses Gesetz nach dem Willen der Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Kostenfallen schützen sollte.

Dass dies dadurch gelingen könnte, bestätigt die Verbraucherzentrale prinzipiell. Doch anstatt einer Vertragsdauer von maximal zwölf statt bisher 24 Monaten fordert der Verband, dass die Erstlaufzeit für Telekommunikationsnetze (darunter auch Festnetzanschlüsse) nur noch sechs Monate betragen sollte. Denn die übliche lange Vertragslaufzeit ohne vorherige ordentliche Kündigungsmöglichkeit stelle eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher dar. Dies sei angesichts der heute erforderlichen Flexibilität, Schnelllebigkeit und Innovationsfähigkeit des Marktes nicht mehr zu rechtfertigen. In einer Fußnote weist die Verbraucherzentrale auch darauf hin, dass laut Telekommunikationsgesetz schon jetzt Verbrauchern ermöglicht werden müsse, einen Vertrag mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten abzuschließen, dieser muss jedoch nicht extra beworben werden und werde oft nur auf Nachfrage angeboten.

Die Initiative der SPD sieht neben einer nur noch zwölfmonatigen verpflichtenden Vertragslaufzeit immerhin schon eine automatische Vertragsverlängerung von maximal drei statt bisher zwölf Monaten vor, die Kündigungsfrist soll sich von bisher drei auf maximal einen Monat verkürzen.

Fraglich bleibt bei einem solchen Eingriff des Staates in Marktmechanismen, ob auch in Zukunft deutlich vergünstigte Smartphones im Rahmen eines zweijährigen Vertrages angeboten werden – hier lassen sich durchaus teure Geräte oftmals mit einem guten Rabatt erwerben. Sollte es zu einer solchen Regulierung kommen, müssten Smartphone-Käufer möglicherweise mit höheren Handykosten auch bei einem festen Mobilfunk-Abo dann nur für ein Jahr entsprechend rechnen.

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