Harte Strafe für Geldschmuggel

17.05.2001

An der Grenze zur Schweiz wurde ein Unternehmer von Zollbeamten gefragt, ob er Bargeld oder sonstige Wertgegenstände von mehr als 30.000 Mark mit sich führe. Er verneinte, aber die Beamten glaubten ihm nicht und kontrollierten das Fahrzeug. Unter der Teppichverkleidung entdeckten sie 1,4 Millionen Mark. Zwar konnte der Betroffene die legale Herkunft des Geldes beweisen, doch verurteilte ihn das Gericht zu einem Bußgeld in Höhe von 140.000 Mark. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Betroffene die Gelder unkontrolliert aus der Bundesrepublik herausschaffen und in der Schweiz anlegen wollte, um künftige Erträge (zum Beispiel Zinsen) hieraus nicht versteuern zu müssen. Straferschwerend war, dass der Betroffene das Geld versteckt hatte (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 2 Ss 226/00). (jlp

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