Fast schon Volksglaube

Hartnäckige Rechtsirrtümer

15.05.2012

Führerschein, Abfindung

Nach Ablauf einer Führerscheinsperre erhält man immer automatisch den Führerschein zurück
Hier muss zwischen Fahrverbot (ein bis drei Monate) und Führerscheinentzug mit anschließender Fahrerlaubnissperre unterschieden werden. Wird ein Fahrverbot verhängt, so erhält man den Führerschein nach Ablauf der Frist automatisch zurück. Kommt es jedoch zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Führerscheinsperre, so muss ein neuer Führerschein bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ausdrücklich beantragt werden. Diese entscheidet dann, ob eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird oder eventuell vorher erst weitere Anforderungen zu erfüllen sind (MPU, Fahrerlaubnisprüfung u.a.)

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Abfindung bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Die Höhe der Abfindung ist frei verhandelbar.
Lediglich bei Kündigungen aus dringenden betrieblichen Erfordernissen gemäß § 1a KSchG beträgt die Abfindung 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, wenn der betroffene Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monate auf ein volles Jahr aufzurunden.

Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen
Dies bedeutet, dass der Verkäufer nicht bereit ist aus Kulanz - wie er dies häufig tut - eine Sache aus "Nichtgefallen" wieder zurückzunehmen und umzutauschen. Hat die Ware jedoch Fehler oder Mängel, so bestehen selbstverständlich Gewährleistungsansprüche.

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