Hast du Handy-Töne! Gerichtsurteil schützt Jugendliche vor Gimmick-Nepp

07.08.2002
Bei Tarifen von bis zu 1,86 Euro pro Minute kann der Download von Klingeltönen und Handy-Logos ganz schön ins Geld gehen. Von Minderjährigen so über eine teure 0190-Nummer mehr als drei Euro abzuzocken, sei nicht nur sitten- sondern auch wettbewerbswidrig, stellte ein Urteil des Hamburger Landgerichts fest. Allerdings verpflichtet das Urteil nur Mitglieder der "Freiwilligen Mehrwertdienste e.V." (FST).

Bei Tarifen von bis zu 1,86 Euro pro Minute kann der Download von Klingeltönen und Handy-Logos ganz schön ins Geld gehen. Von Minderjährigen so über eine teure 0190-Nummer mehr als drei Euro abzuzocken, sei nicht nur sitten- sondern auch wettbewerbswidrig, stellte ein Urteil des Hamburger Landgerichts fest. Allerdings verpflichtet das Urteil nur Mitglieder der "Freiwilligen Mehrwertdienste e.V." (FST).

Der auf Multimedia-Recht spezialisierte Anwalt Niko Härtling sieht in der Freiwilligkeit aber einen "neuen Trend in der Rechtsprechung". Denn so hätten Verbraucherschützer und die Konkurrenz eine Handhabe, schwarze Schafe in der Branche bloßzustellen oder abzumahnen.

Ebenfalls im Visier von Verbraucherschützern sind sogenannte "Fun Call"-Anbieter, die im Auftrag von Jugendlichen Dritte anrufen. Bei einigen dieser Auftragsanrufe sind nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schon Kosten von über 42 Euro angefallen. (kh)

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