HDE übt Kritik an Neuregelungen

12.03.1998

KÖLN: In einer Pressemitteilung äußert sich der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) zu den geplanten Neuregelungen bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen und dem europaweiten Gewährleistungsrecht. Änderungen in diesen Bereichen könnten schwerwiegende Auswirkungen auf den Einzelhandel haben, befürchtet die Interessengemeinschaft.Begrüßt wurde zunächst der vorläufige Aufschub einer Neuregelung der Steuer- und Beitragspflicht geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse. Holger Wenzel, HDE-Hauptgeschäftsführer, sieht darin auch eine Reaktion auf die massive Kritik der betroffenen Wirtschaftsverbände: "Es ist uns gelungen, die Verantwortlichen in Bonn zum Nachdenken zu bringen." Es gelte, die gewonnene Zeit dafür zu nutzen, eine Lösung zu suchen, die dem Ziel der Mißbrauchsbekämpfung dient, aber das Instrument der 620-Mark-Jobs erhält. Ein "Schnellschuß", wie ihn SPD und Grüne zunächst geplant hatten, hätte das Aus der 620-Mark-Jobs bedeutet, so Wenzel.

"Grundsätzlich ablehnend" steht der HDE hingegen der geplanten EU-Richtlinie für Verbrauchsgüterkauf und -garantien gegenüber. Diese sieht bei fehlerhafter Ware eine Verlängerung der gesetzlichen Ansprüche der Verbraucher gegenüber dem Händler von sechs Monaten auf zwei Jahre vor. HDE-Geschäftsführer Armin Busacker: "Wir haben die deutschen EU-Parlamentarier nochmals über die ablehnende Position des Einzelhandels informiert."

Die geplante europaweite Vereinheitlichung des Gewährleistungsrechts gehe über einen berechtigten Verbraucherschutz weit hinaus. Außerdem sei dies ein "erhebliche Einschnitt" in das bisherige Gewährleistungsgesetz. Aus Sicht der Handelsverbände bestehe kein Grund für die Verlängerung des Gewährleistungsrechts. Eine sechsmonatige Frist stelle ein ausreichendes Schutzniveau

für den europäischen Verbraucher dar. (mf)

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