Pläne der Bundesregierung

Heimliche Ortung von Handys soll verboten werden

30.10.2008
Die Bundesregierung will dem ungesetzlichen heimlichen Aufspüren von Handys einen Riegel vorschieben.

Die Bundesregierung will dem ungesetzlichen heimlichen Aufspüren von Handys einen Riegel vorschieben. Das beschloss das Kabinett am gestrigen Mittwoch. Nunmehr soll die Ortung von Mobiltelefonen nur noch dann möglich sein, wenn der Betroffene "ausdrücklich, gesondert und schriftlich" zugestimmt hat. "Einer heimlichen Ortung ohne Einwilligung des Betroffenen wird hiermit ein Riegel vorgeschoben", erklärte Verbraucherstaatssekretär Gert Lindemann.

Bis dato erfolgt die Ortung von Handys über Provider mittels Einwilligung via SMS und der Übermittlung der Telefonnummer des gesuchten Handys. Die Ortung von Handys kann verschiedene Motive haben: Sie reichen von banaler Neugier bis hin zu schäbiger Kontrolle.

Das Kabinett wies darauf hin, dass eine SMS gefälscht sein kann; der Beleg dafür, dass sie auch wirklich vom Inhaber des Handys stamme, fehle. "Eine Mitteilung, wo sich jemand befindet, betrifft jedoch die Persönlichkeit erheblich", erklärte die Regierung.

Bestandteil des Beschlusses ist auch, dass Handy-Besitzer in Zukunft spätestens bei der fünften Ortung informiert werden. Die Neuregelung soll in die Novelle des Telekommunikationsgesetzes aufgenommen werden. (wl)

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