Heimliche Tests sind zulässig

06.02.2000

Arbeitgeber dürfen die Ehrlichkeit ihrer Mitarbeiter heimlich testen und benötigen dafür nicht die Zustimmung des Betriebsrates. Entscheidend ist, dass dabei keine technischen Hilfsmittel zum Einsatz kommen.

Im vorliegenden Fall hatte ein Unternehmen einer Verkäuferin heimlich zusätzliches Wechselgeld in die Kasse gelegt, um zu prüfen, ob die Frau überzählige Beträge an den Arbeitgeber abführt. Als diese den zusätzlichen Betrag nicht verbuchte, kündigte ihr der Arbeitgeber.

Gleichwohl bekam die Verkäuferin ihr Recht, denn die Kontrolle sei zwar legal gewesen, der Unternehmer konnte aber im Prozess nicht zweifelsfrei nachweisen, dass er den Geldbestand tatsächlich erhöht hatte (Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 743/98). (jlp)

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