Autofahren im Herbst

Herausforderung Nebel

06.10.2011
Autofahrer sind gesetzlich verpflichtet, mit Licht zu fahren, ansonsten drohen Bußgelder.
Bei eingeschränkten Sichtverhältnissen ist eine vorsichtige Fahrweise angebracht.
Bei eingeschränkten Sichtverhältnissen ist eine vorsichtige Fahrweise angebracht.

Nebelschwaden frühmorgens auf den Straßen sind typische Witterungsverhältnisse für den Herbst. Für alle Autofahrer heißt es dann aufgepasst: Bei Nebel, Dämmerung oder sonstigen schlechten Sichtverhältnissen sind Autofahrer gesetzlich verpflichtet mit Licht zu fahren, ansonsten drohen Bußgelder.

Hat ein Autofahrer kein Licht am Auto eingeschaltet, obwohl es aufgrund der Sichtverhältnisse notwendig gewesen wäre, kann ein Bußgeld von 10 Euro bedeuten. Fährt ein Autofahrer bei Nebel ohne Licht, kann dass innerorts zu einem Bußgeld von 25 Euro und außerorts zu einem Bußgeld von 40 Euro führen.

Einige Autofahrer schalten bei schlechteren Sichtverhältnissen nicht nur das Licht an, sondern auch sofort die Nebelscheinwerfer. Nebelscheinwerfer dürfen allerdings erst eingeschaltet werden, wenn die Sicht weniger als 50 Meter beträgt (§ 17 StVO). In diesem Fall darf der Autofahrer (§ 3 StVO) auch nicht schneller als 50 km/h fahren, möglicherweise auch noch erheblich langsamer, wenn die Witterungsverhältnis dies erfordern. Er muss zudem zu den übrigen Fahrzeugen einen großen Sicherheitsabstand einhalten.

Sobald sich der Nebel aber wieder lichtet und die Sichtverhältnisse besser werden, sollten Nebelscheinwerfer wegen der Gefahr der Blendung sofort ausgeschaltet werden. Leider vergessen dies einige Autofahrer immer wieder und bringen dadurch sich und andere Verkehrsteilnehmer in große Gefahr. (oe)

Quelle: Redaktion Anwalt-Suchservice, www.anwalt-suchservice.de

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