Herbe Schlappe für Topware

12.02.1999

MANNHEIM: Die Tochter der Deutschen Telekom, die Detemedien, hat über ihren Kontrahenten Topware einen vorläufigen Sieg errungen: So entschied das Landgericht Mannheim, daß Topware grundsätzlich zu Schadenersatz an Detemedien verpflichtet ist. Über die Höhe der Summe wurde allerdings nichts gesagt. Die Telekom-Tochter fordert 10,6 Millionen Mark für das Kopieren von Telefonbucheinträgen auf CD-Roms. Mit dem Urteil dürfte der Fall dennoch nicht beendet sein. Nicht nur Topware kündigte Berufung nach dem Urteil an. Auch die Telekom-Tochter will eine weitere Instanz anrufen: Das Oberlandesgericht in Karlsruhe soll Topware-Aufsichtsratsmitglied Joachim Steinhöfel verurteilen, den Detemedien persönlich für die "Raubkopien" verantwortlich macht. (sn)

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