Hersteller müssen PC-Schrott entsorgen

17.10.2002

Hardwarehersteller werden ab dem Frühjahr 2003 auch zu einer Art "Schrotthändler". Auf diesen einfachen Nenner lässt sich eine Richtlinie bringen, die die EU-Staaten und das Europäische Parlament verabschiedet haben. Die Richtlinie sieht vor, dass Computer-, Drucker-, Scanner- oder Mo-nitor-Produzenten innerhalb bestimmter Fristen Systeme für die Sammlung, Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronikschrott einrichten müssen.

Die Kosten dafür müssen die Hersteller selbst tragen, sie können sie aber an die Endkunden weitergeben, wenn die Kosten auf den neuen Produkten als Entsorgungsgebühr ausgewiesen sind.

Die nun endgültige Richtlinie eines seit Juli 2001 bestehenden Entwurfs legt zudem ein verbindliches Sammelziel von mindestens vier Kilogramm Elektro- und Elektronikschrott pro Einwohner und Jahr fest.

Die Finanzierung der Entsorgung von Geräten, die vor Inkrafttreten der Vorschrift auf dem Markt waren, müssen die Hersteller gemeinsam übernehmen. Um vor allem kleine Händler in den Innenstädten zu entlasten, erlaubt die Richtlinie jedoch auch ausdrücklich kommunale Sammlungen von Alt-Hardware. Ferner schreibt die Richtlinie vor, dass ab Juli 2006 in Elektro- und Elektronikaltgeräten bestimmte Schwermetalle und bromierte Flammschutzmittel nicht mehr eingebaut beziehungsweise verwendet werden dürfen. (tö)

www.bmu.de

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