Heute schon gefeilscht?

09.08.2001
Der mittelbare Zwang zur unseriösen Preisgestaltung

Ausgerechnet der Ex-Weltmeister der durchgestrichenen Phantasiepreisempfehlung macht sich in kaum noch steigerungsfähiger Antiwerbung für die abgeschaffte Zugabeverordnung stark. Ist ja auch wirklich traurig, wenn millionenschwere Rechtsabteilungen, welche die bisher als legal anzusehende Praxis der subventionierenden Preisgestaltung, vorsichtig ausgedrückt, am Leben hielten, plötzlich Angst um ihre Jobs haben müssen. Jetzt darf jeder dumpen, umpreisen und feilschen, was die Marge und darunter hergibt. Dabei bedient sich der im Zeitgeist labernde Marktschreier im Edelzwirn der gleichen Mittel wie sein Lehrmeister im schwarzroten Kampfanzug. Irgendeine Phantasiebezeichnung wie ehemaliger Hauspreis oder unerzielbare Preisverfehlung und darunter die noch immer überteuerte Handelsbasis für schlaue und mündige Kunden, im wahrsten Sinne des Wortes. Die sich als solche zu erkennen glaubten, wurden in den Märkten jedoch herb enttäuscht. Weder bei Aldi noch im Media-markt lässt sich gut handeln. Auch die gefürchteten Drogerie-Notebooks lassen angeblich keinen Spielraum mehr zu. Die einen haben keine Zeit und vor allem kein Personal für so einen Quatsch, den anderen fehlt die Qualifikation. Mit dem bereits als plumpen Werbegag entlarvten Tiefpreisgesetz versuchen sich die Ex-Blödmänner in den Charts zu halten. Die Chancen stehen nicht schlecht, immerhin hat es auch drei Jahre gebraucht, bis Deutschlands unblöde Mobiltelefonierer hinter den Trick mit dem 1-Mark-Handy gekommen sind. Wer profitiert von dieser Gesetzesänderung? Frechheit und Unverschämtheit siegen nach wie vor. Damals wie heute, hat derjenige, der den Preis drücken wollte, dies auf Kosten der anderen Normalzahler getan. Feilschen ist also unsozial, hat etwas mit Macht zu tun. Feilschen ist hierzulande keine Kommunikationsform wie im Orient und vor allem hat es nichts mit ordentlichen Kaufleuten zu tun. Wer sich auf Handelspalaver einlässt, muss vorher die Preise erhöhen, den Rabatt einkalkulieren. Es geht nicht anders. Auf der einen Seite besteht Auszeichnungspflicht, auf der anderen soll geschachert werden. Die Einzigen, die etwas davon haben, sind die zwielichtigen Elemente in der sowieso schon arg heruntergekommenen Branche. Die Telefonterroristen und Graumarktdealer auf der einen Seite und die Sorte Kundschaft, die ich nur meiner Konkurrenz wünsche, auf der anderen. Ach ja, die Politik profitiert natürlich auch davon im Vorwahljahr.

Mein Fazit: In meinem Laden hängt seit kurzem ein Schild: Feilschen erlaubt - gegen Aufpreis! Wir bitten die hochverehrte Kundschaft um Verständnis!

Bis demnächst, Euer Querschläger!

Der ComputerPartner-Autor "Querschläger" ist Fachhändler in Rheinland-Pfalz.

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