Hierarchiefrage: Personalleiter darf auch Manager feuern

20.02.2004
Wurde einem Personalleiter von seinem Chef einmal "Personalverantwortung" zugewiesen, darf er grundsätzlich auch Mitarbeiter kündigen, die auf seiner Hierarchie-Stufe stehen. Dies hat das Landesarbeitsgericht in Niedersachsen bestätigt (AZ; 16 Sa 694/03).

Wurde einem Personalleiter von seinem Chef einmal "Personalverantwortung" zugewiesen, darf er grundsätzlich auch Mitarbeiter kündigen, die auf seiner Hierarchie-Stufe stehen. Dies hat das Landesarbeitsgericht in Niedersachsen bestätigt (AZ; 16 Sa 694/03).

Im vorliegenden Fall hatte der Personalleiter den Marketingchef während seiner Probezeit gefeuert, das Kündigungsschreiben war dabei von ihm und nicht von seinem Vorgesetzten unterzeichnet worden. Der Marketingleiter ging deshalb gerichtlich gegen die Kündigung vor.

Ohne Erfolg: Wie die Richter feststellten, habe der Personalleiter in seiner Funktion auch die Befugnis "gleichstarke" Mitarbeiter zu kündigen. Den Arbeitgebern empfahl das Gericht aber, die Belegschaft vorab über den Umfang der Vollmachten bestimmter Personen zu informieren, damit Zweifel an der Befugnis von vornherein ausgeräumt werden. (mf)

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