Online-Händler werden erneut belastet

Hinsendekosten bei Widerruf müssen erstattet werden

23.08.2010
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bringt für den Fernabsatzhandel hohe Kosten.

Wieder einmal hat der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung getroffen, die für den Fernabsatzhandel mit erheblichen Kosten verbunden ist. Nachdem der Europäische Gerichtshof am 03.09.2009 bereits den Wertersatz beim Ausprobieren der Ware als unzulässig angesehen hatte, liegt nunmehr die Entscheidung zu den Hinsendekosten beim Widerruf vor.

Am 15.04.2010 hat der EuGH (Az.: C-511/08) seine Entscheidung zu den Hinsendekosten verkündet.

Bereits das Plädoyer des Generalanwaltes am 18.01.2010 hatte nichts Gutes erwarten lassen, da sich der Generalanwalt für die Erstattungsfähigkeit der Hinsendekosten ausgesprochen hatte. In 10 von 10 Fällen folgt der Europäische Gerichtshof dem Plädoyer des Generalanwaltes.

Im Leitsatz des Gerichtes heißt es:

Art. 6 Abs. 1 unter Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der der Lieferer in einem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag dem Verbraucher die Kosten der Zusendung der Ware auferlegen darf, wenn dieser sein Widerrufsrecht ausübt.

Der EuGH meint letztlich klipp und klar, dass der Verbraucher in keiner Form von der Ausübung seines Widerrufsrechtes abgehalten werden darf:

Sollten dem Verbraucher auch die Kosten der Zusendung in Rechnung gestellt werden, liefe einer solchen Belastung, die zwangsläufig geeignet ist, ihn von der Ausübung des Widerrufsrechtes abzuhalten, der Zielsetzung von Art. 6 der Richtlinie zuwider, auf die bereits vorstehend (...) hingewiesen worden ist.

Im Übrigen stünde eine solche Belastung einer ausgewogenen Risikoverteilung bei Vertragsschlüssen im Fernabsatz entgegen, indem dem Verbraucher sämtliche im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware stehenden Kosten auferlegt würden.

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