Höhere Strafe wegen Handybenutzung

01.11.2001

Ein Autofahrer, der im Straßenverkehr ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, nimmt in Kauf, dadurch so abgelenkt zu sein, dass es zu Verkehrsverstößen kommt. Das Nichtbeachten eines Rotlichts wird dann in der Regel als vorsätzlich begangen bewertet, was zur Erhöhung der Geldbuße und eventuell zur Verhängung eines Fahrverbots führt (Oberlandesgericht Celle, Az.: 333 Ss 38/01 (OWi)). (jlp)

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