Fünf Tipps von Lexware

Holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurück!

Ronald Wiltscheck widmet sich bei ChannelPartner schwerpunktmäßig den Themen Software, KI, Security und IoT. Außerdem treibt er das Event-Geschäft bei IDG voran. Er hat Physik an der Technischen Universität München studiert und am Max-Planck-Institut für Biochemie promoviert. Im Internet ist er bereits seit 1989 unterwegs.
Wer bis 31. Mai die Steuererklärung abgibt, darf sich meist über Rückzahlungen vom Finanzamt freuen.

Jetzt heißt es schnell sein: Bis zum 31. Mai können Arbeitnehmer noch ihre Steuererklärung einreichen. Und das lohnt sich: Rund 820 Euro gibt es im Durchschnitt pro abgegebener Erklärung zurück, sagt das Statistische Bundesamt. Lexware gibt die wichtigsten Infos und Tipps rund um die Steuererklärung:

  • Wie lange kann man seine Steuererklärung abgeben?

Die Frist läuft bis zum 31. Mai des Folgejahres. Aber: Je schneller man die Erklärung abgibt, desto schneller kommt das Geld vom Fiskus zurück! Übrigens: Das Finanzamt muss eine nach mehr als vier Jahren freiwillig abgegebene Steuererklärung nicht mehr bearbeiten. Anders ist der Zeitraum bei pflichtgemäßen Steuererklärungen: Hier muss das Finanzamt auch noch bis zu sieben Jahre später ran.

  • Kann man noch etwas ändern/nachreichen, wenn die Steuererklärung abgegeben ist?

Ja. Solange noch kein Steuerbescheid erstellt wurde, lassen sich Unterlagen nachreichen. Wurde der Steuerbescheid bereits erteilt, gibt's zudem eine Einspruchsfrist von einem Monat. In dieser können auch Unterlagen nachgereicht werden. Danach wird es schwierig, Änderungen anzugeben.

  • Lassen sich Handwerkerarbeiten im Haus generell als Handwerkerleistungen geltend machen?

Nur teilweise. Die erste Voraussetzung für die Teil-Rückerstattung von Handwerkerkosten ist: Die Arbeit muss wirklich vor Ort, also im Haus oder in der Wohnung verrichtet werden. Nimmt ein Installateur die Waschmaschine zur Reparatur mit, zählt das nicht als Handwerkerleistung. Außerdem darf die Rechnung nicht bar bezahlt werden. Pro Jahr lassen sich 20 Prozent solcher Kosten absetzen - bis maximal 1.200 Euro als Steuerbonus.

Auch wenn es viel Arbeit ist, für die meisten Arbeitnehmer lohnt die Abgabe der Steuererklärung.
Auch wenn es viel Arbeit ist, für die meisten Arbeitnehmer lohnt die Abgabe der Steuererklärung.
Foto: Lexware
  • Kann man beim Arbeitsweg eine Entfernungspauschale für Hin & Rückweg, also die doppelte Wegstrecke, ansetzen?

Nein. Der Arbeitsweg kann grundsätzlich nur als einfache Entfernungspauschale vom Wohnort zur Arbeitsstelle angesetzt werden. Beispiel: Die Arbeitsstelle liegt 15 Kilometer von Wohnort entfernt. Dann kann der Steuerzahler pro Arbeitstag 15 x 0,30 Euro = 4,50 Euro als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung angeben.

  • Muss ich, wenn ich einmal eine freiwillige Steuererklärung abgegeben habe, immer eine abgeben?

Nein. Wenn ein Steuerzahler einmal eine freiwillige Steuererklärung abgegeben hat, verpflichtet ihn das nicht dazu, in den Folgejahren ebenfalls eine Erklärung abzugeben. Allerdings kann es sein, dass das Finanzamt nach einmaliger Abgabe den Steuerzahler auffordert, eine Erklärung abzugeben. In diesem Fall muss er dieser Aufforderung nachkommen.

Video: Best in Cloud-Präsentation von Haufe-Lexware:

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