FAZ-Bericht

Home Office soll sich bald steuerlich absetzen lassen

Hans-Christian Dirscherl ist Redakteur der PC-Welt.
Laut einem FAZ-Bericht sollen Steuerpflichtige bald 5 Euro pro Home-Office Tag von der Steuer absetzen können.
Gute Nachricht für alle Home-Office-Worker: Offenpar lant die Bundesregierung, eine Änderung des Steuerrechts. Steuerpflichtige, die im Home Office arbeiten, pro Home-Office-Tag mit pauschal 5 Euro zu entlasten.
Gute Nachricht für alle Home-Office-Worker: Offenpar lant die Bundesregierung, eine Änderung des Steuerrechts. Steuerpflichtige, die im Home Office arbeiten, pro Home-Office-Tag mit pauschal 5 Euro zu entlasten.
Foto: Pheelings media - shutterstock.com

Wer im Home Office arbeitet, aber kein eigenes Arbeitszimmer vorweisen kann, ging bisher bei der Steuererklärung leer aus. Doch nun plant die Bundesregierung eine Änderung des Steuerrechts. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (hinter Paywall).

Demnach sollen Steuerpflichtige, die im Home Office arbeiten (wollen oder müssen), pro Home-Office-Tag pauschal 5 Euro bekommen. Die Gesamtsumme soll auf 600 Euro gedeckt sein, was somit 120 Home-Office-Arbeitstagen maximal pro Jahr entsprechen würde.

Laut Bundesfinanzministerium sollen die Bürger so um eine Milliarden Euro entlastet werden. Allerdings sei noch unklar, ob diese Home-Office-Pauschale neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 Euro gewährt wird. Sollte die Home-Office-Pauschale dagegen genauso wie die anderen Werbungskosten steuerlich behandelt werden, dann müsste ein Arbeitnehmer auf mehr als 1000 Euro Werbungskosten kommen, um von der Home-Office-Pauschale profitieren zu können.



Unsere Schwesterpublikation PC-WELT hatte bereits während des ersten Lockdowns beim bayerischen Finanzministerium nachgefragt, ob und wie Arbeitnehmer ohne eigenes Arbeitszimmer das Arbeiten im Home Office - das ja mit zusätzlichen Kosten für den Arbeitnehmer verbunden ist (Strom, Heizung um nur zwei Beispiele zu nennen) steuerlich geltend machen können. Die Antwort des Finanzministeriums war eindeutig: Gar nicht. Fast schon erwartungsgemäß zeigte sich der Staat unbeweglich, wie aus der Antwort des bayerischen Finanzministeriums hervorgeht: „Die steuerliche Behandlung von Aufwendungen für die sog. häusliche Arbeitsecke im Home Office ist im Einkommensteuergesetz geregelt (Bundesgesetz)... Die Länder, und damit auch die Finanzämter, sind beim Besteuerungsverfahren an das Einkommensteuergesetz gebunden. Nach diesem Gesetz kann eine Arbeitsecke, also ein Arbeitsplatz in einem Raum, der zu einem nicht unerheblichen Teil auch privat genutzt wird, nicht steuerlich geltend gemacht werden.“ Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel: Wegen Corona - Home Office steuerlich leichter absetzen? Denkste!

Ein Analyst der Deutschen Bank fordert übrigens eine neue Steuer für Home Office.

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