HP soll US-Behörden getäuscht haben

14.01.2003
Der Generalstaatsanwalt des US-Bundesstaates Kalifornien, Bill Lockyer, rollt einen Fall auf, der Hewlett-Packard, Toshiba und NEC, Packard-Bell NEC und E-Machines in den Jahren 1999 und 2000 vor deutliche Probleme gestellt hatte. Damals (siehe ComputerPartner Heft 40/1999) hatte der Computerexperte Phillip Adams davor gewarnt, fehlerhafte Controller in den Diskettenlaufwerke, die diese Hersteller in ihre Rechner eingebaut hatten, könnten den Verlust oder die Veränderung von Kundendaten bewirken. Eine Sammelklage gegen den japanischen Lauwerkehersteller Toshiba hatte eine Strafe von 2,1 Milliarden Dollar nach sich gezogen. Computerexperte Adams hatte zunächst die US-Behörden beraten. Jetzt beschuldigt Generalstaatsanwalt Lockyer Hewlett-Packard, es hätte, als es Gegenstand der damaligen Untersuchung wurde, die Ermittlungsbehörden in die Irre geführt und mit Hilfe von Adams, der plötzlich zum Berater HPs geworden war, die Ermittlungen hintertrieben. Adams, dem HP immerhin 27,5 Millionen Dollar Salär bezahlt haben soll, beriet HP in allen Fragen der Untersuchung. Zugleich übertrug er dem IT-Unternehmen die Rechte an seiner patentierten Software „fix", mit deren Hilfe der Bug im Controller der Diskettenlaufwerke behoben werden konnte. Lockyer wirft HP nicht nur taktische Winkelzüge vor, sondern er will die Anklage auch als Warnung für alle Berater verstehen, die in Zukunft aus finanziellen Gründen Behörden in den Rücken fallen wollten. HP weist die Vorwürfe strikt zurück. Eine Firmensprecherin erklärte, das Unternehmen habe sich damals korrekt verhalten; man habe zudem kundenfreundlich reagiert und dank Adams´ Software Kunden schnell eine Lösung für das Laufwerksproblem anbieten können. Adams hat auf die Vorwürfe noch nicht reagiert. Im Jahr 2001 hatte er allerdings den Behörden in einer Stellungsnahme vorgeworfen, ihre Ressourcen dafür zu verschwenden, Hersteller zu beschuldigen, die sich bemühten, eine Lösung anzubieten, statt Hersteller ohne Lösungsangebot zu belangen. Außerdem hätten die US-Behörden seine Software eingesetzt, ohne ihm dafür Lizenzen zu bezahlen. (wl)

Der Generalstaatsanwalt des US-Bundesstaates Kalifornien, Bill Lockyer, rollt einen Fall auf, der Hewlett-Packard, Toshiba und NEC, Packard-Bell NEC und E-Machines in den Jahren 1999 und 2000 vor deutliche Probleme gestellt hatte. Damals (siehe ComputerPartner Heft 40/1999) hatte der Computerexperte Phillip Adams davor gewarnt, fehlerhafte Controller in den Diskettenlaufwerke, die diese Hersteller in ihre Rechner eingebaut hatten, könnten den Verlust oder die Veränderung von Kundendaten bewirken. Eine Sammelklage gegen den japanischen Lauwerkehersteller Toshiba hatte eine Strafe von 2,1 Milliarden Dollar nach sich gezogen. Computerexperte Adams hatte zunächst die US-Behörden beraten. Jetzt beschuldigt Generalstaatsanwalt Lockyer Hewlett-Packard, es hätte, als es Gegenstand der damaligen Untersuchung wurde, die Ermittlungsbehörden in die Irre geführt und mit Hilfe von Adams, der plötzlich zum Berater HPs geworden war, die Ermittlungen hintertrieben. Adams, dem HP immerhin 27,5 Millionen Dollar Salär bezahlt haben soll, beriet HP in allen Fragen der Untersuchung. Zugleich übertrug er dem IT-Unternehmen die Rechte an seiner patentierten Software „fix", mit deren Hilfe der Bug im Controller der Diskettenlaufwerke behoben werden konnte. Lockyer wirft HP nicht nur taktische Winkelzüge vor, sondern er will die Anklage auch als Warnung für alle Berater verstehen, die in Zukunft aus finanziellen Gründen Behörden in den Rücken fallen wollten. HP weist die Vorwürfe strikt zurück. Eine Firmensprecherin erklärte, das Unternehmen habe sich damals korrekt verhalten; man habe zudem kundenfreundlich reagiert und dank Adams´ Software Kunden schnell eine Lösung für das Laufwerksproblem anbieten können. Adams hat auf die Vorwürfe noch nicht reagiert. Im Jahr 2001 hatte er allerdings den Behörden in einer Stellungsnahme vorgeworfen, ihre Ressourcen dafür zu verschwenden, Hersteller zu beschuldigen, die sich bemühten, eine Lösung anzubieten, statt Hersteller ohne Lösungsangebot zu belangen. Außerdem hätten die US-Behörden seine Software eingesetzt, ohne ihm dafür Lizenzen zu bezahlen. (wl)

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