HP: Urteil im Rechtsstreit gegen Pelikan um patentrechtliche Verstöße ergangen

03.08.2007
Die Pelikan Hardcopy Deutschland GmbH sowie die Swiss Pelikan Hardcopy International AG haben den Anspruch von HP bezüglich einer Patentverletzungsklage anerkannt.

HP gibt bekannt, dass die Pelikan Hardcopy Deutschland GmbH sowie die Swiss Pelikan Hardcopy International AG den Anspruch von HP bezüglich einer Patentverletzungsklage anerkannt haben, die beim Düsseldorfer Landgericht eingereicht wurde.

Auf Basis dieser Anerkennung hat das Gericht ein Urteil verkündet, wonach Pelikan den Import und Vertrieb der betreffenden Tintendruckpatronen einstellen und Schadensersatz an HP zahlen muss. Darüber hinaus wurde Pelikan angewiesen, alle entsprechenden Produkte zurückzurufen, die noch im Vertrieb sind.

Im Mai hatte HP Klage wegen patentrechtlicher Verstöße von Pelikan eingereicht. Mehrere HP-eigene Patente für Tintendruckpatronen und Tintenformeln waren in Produkten von Pelikan gefunden worden. Pelikan hat laut Mitteilung von HP nun alle Ansprüche hinsichtlich dieser Patente anerkannt.

Bei den betreffenden Produkten handelt es sich um neu hergestellte und nicht um wiederbefüllte Tintendruckpatronen, die von Dritten bezogen und nach Deutschland importiert wurden. Sie wurden als Pelikan-Produkte verkauft und als H06 und H08 Farbtintenpatronen gekennzeichnet.

"HP ist entschlossen, seine Investition in technologische Entwicklungen zu verteidigen", sagt Michael Hoffmann, Senior Vice President, Supplies, Imaging and Printing Group, HP. "Wir freuen uns, dass wir diese Angelegenheit ohne langwierigen Prozess klären konnten. Wir werden mit unseren weltweiten Prüfungen fortfahren, um eventuelle Patentverletzungen festzustellen."

Die Anerkennung der Klage durch Pelikan erfolgt nur wenige Wochen, nachdem HP einen weiteren Prozess wegen einer Patentverletzung durch die InkTec GmbH Zentrale und die PCE-Gruppe für sich entscheiden konnte. In diesem Fall hatten beide InkTec-Unternehmen die Patentverletzung eingeräumt und die Gültigkeit der betreffenden HP Patente anerkannt. Außerdem erklärten sich die Unternehmen bereit, eine Zahlung in nicht bekannter Höhe an HP zu leisten, den Vertrieb der unzulässigen Tinten in Deutschland und in anderen Ländern, in denen Patentschutz besteht, zu unterlassen und die strittigen Produkte in diesen Ländern vom Markt zu nehmen. (mf)

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