HS-Hamburger Software

14.01.1999

HAMBURG: Das Jahr 1999 zwingt Lohnbuchhalter zum Umdenken: Nicht nur der Euro, sondern auch die Einführung der neuen Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV), die der Vereinfachung des Meldeverfahrens und der Datenübermittlung dienen soll, wird neue Anforderungen an das Personalbüro stellen. Ab 1. Januar ist sie für Betriebe und Sozialversicherung verbindlich.Wurde das Meldeverfahren bisher durch zwei getrennte Verordnungen - die Datenerfassungsverordnung (DEVO) und die Datenübermittlungsverordnung (DÜVO) - geregelt, faßt die neue DEÜV diese künftig nicht nur zusammen, sondern bringt auch inhaltlich einige Neuerungen wie Angaben zur Personengruppe.

Auch in Sachen Software ergeben sich hieraus einige Änderungen: Ab 1999 nehmen Sozialversicherungsträger Meldungen, die nach den alten Richtlinien erstellt wurden, nicht mehr an. Genauso verhält es sich mit Jahresmeldungen für 1998, die bis zum 15. April 1999 abgegeben werden müssen. Die HS-Hamburger Software GmbH & Co hat die neue Version 1.90 ihres Programms IBM Lohn und Gehalt/2 bereits für die Umstellung gerüstet. So hat das Unternehmen die AOK-Systemprüfung nach der neuen DEÜV nach eigenen Angaben mit Auszeichnung bestanden. Das Programm ist ab Januar 1999 erhältlich. (taf)

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