Verkaufsverbot droht

HTC-Smartphones bald nicht mehr erhältlich?

28.11.2011
Dem Smartphone-Hersteller HTC droht in Deutschland ein Verkaufsverbot mitten im wichtigen Weihnachtsgeschäft. Der deutsche Patentverwerter IPCom will ein entsprechendes Urteil des Landgerichtes Mannheim gegen UMTS-Telefone des taiwanischen Konzerns rasch umsetzen, nachdem HTC seine Berufung zurückzog, wie IPCom mitteilte. Es dürfte sich dabei eher um Wochen, denn Monate handeln, betonte ein Sprecher.

Dem Smartphone-Hersteller HTC droht in Deutschland ein Verkaufsverbot mitten im wichtigen Weihnachtsgeschäft. Der deutsche Patentverwerter IPCom will ein entsprechendes Urteil des Landgerichtes Mannheim gegen UMTS-Telefone des taiwanischen Konzerns rasch umsetzen, nachdem HTC seine Berufung zurückzog, wie IPCom mitteilte. Es dürfte sich dabei eher um Wochen, denn Monate handeln, betonte ein Sprecher.

HTC erklärte, man habe die Berufung zurückgezogen, weil das Bundespatentgericht inzwischen die betroffenen Punkte des Patents für ungültig erklärt habe. IPCom betrachtet sie hingegen als weiterhin gültig.

Der Widerspruch sollte am Montag vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe verhandelt werden (Az. 6 U 38/09). IPCom wirft HTC die Verletzung eines Patents vor, mit dessen Hilfe Verbindungen je nach Wichtigkeit in verschiedene Gruppen gestaffelt werden, was unter anderem bei Notfällen wichtig sein kann. Das Landgericht Mannheim hatte IPCom im Jahr 2009 in dem Fall Recht gegeben (Az. 70 94/08). IPCom wirft die Verletzung dieses Patents (EP 1186189) auch dem finnischen Handy-Weltmarktführer Nokia vor. Dieser Streit dauert in mehreren Ländern noch an und IPCom sieht sich nun auch im Konflikt mit Nokia gestärkt.

IPCom übernahm 2007 die Mobilfunk-Patente des Elektrokonzerns Bosch, der seinerzeit maßgeblich an der Entwicklung des Datenfunk-Formats UMTS beteiligt war. HTC habe in Verhandlungen nie ein angemessenes Angebot für die Lizenzierung des Patents gemacht, erklärte am Freitag IPCom-Geschäftsführer Bernhard Frohwitter. Das Mannheimer Urteil sei mit sofortiger Wirkung und ohne Sicherheitsleitungen vollstreckbar. (dpa7rw)

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