Hüpfkissen mit Risiko

28.03.2002

Eine Firma verletzt ihre Sorgfaltspflichten, wenn auf einer Jubiläumsfeier ein zirka 2 x 2 Meter großes und 80 Zentimeter hohes Hüpf- kissen auf einer Wiese aufgestellt wird, ohne dass das Hüpfkissen mit Matten oder sonstigen Sicherungsmittel umrandet wird. Verletzt sich hierbei ein Kind, weil es von dem Kissen stürzt, und bricht es sich hierbei den Arm, dann ist die Firma dem Kind zum Schadensersatz und zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verpflichtet. Soweit die Firma Ordner für dieses Hüpfkissen abgestellt hat, reicht dies zur Entlastung nicht aus (Amtsgericht Nordhorn, Az.: 3 C 1053/00). (jlp)

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