Im Erbfall Geld sparen

16.03.2006

Wer sich auskennt, kann im Erbfall durch die Übernahme von Versicherungen bares Geld sparen. Zunächst ist es wichtig, diejenigen Versicherer zu informieren, die durch den Tod des Erblassers zur Leistung verpflichtet sind, also die Sterbegeldversicherung und vor allem den Lebensversicherer. Der Bezugsberechtigte einer Lebensversicherung hat einen direkten Anspruch gegen den Versicherer, den er umgehend geltend machen sollte. Mit dem Tod enden fast alle personenbezogenen Versicherungen - Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung.

Bei Sachversicherungen ist das anders: Behält der Erbe beispielsweise das Auto des Verstorbenen, kann er die bestehende Kfz-Police unter dem eigenen Namen fortführen - in der Regel zu den gleichen Konditionen wie der Erblasser. Hatte der eine günstige Schadenfreiheitsklasse, wird diese auf den Erben übertragen.

Für die Hausratversicherung gilt: Übernimmt der Erbe die Wohnung samt Einrichtung, tritt er in den alten Vertrag ein. Oft ist es sinnvoll, einen eigenen Vertrag aufzulösen und den ererbten zu übernehmen, denn anders als in manchen Neuverträgen werden in älteren Policen zum gleichen Preis mehr Risiken abgedeckt, zum Beispiel Fahrraddiebstahl.

Eine Wohngebäudeversicherung für das vererbte Haus bleibt bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrages bestehen. Die Erben können sie nach dem Eintrag ins Grundbuch zwar kündigen, doch auch hier lohnt es sich zu prüfen, ob die alten Bedingungen zu vergleichbaren Kosten bei einem Neuvertrag überhaupt zu haben sind.

Auch in der Verkehrsrechtsschutzversicherung kann die Übernahme eines Altvertrages lohnen. Gilt der Schutz für ein bestimmtes Fahrzeug, kann der Erbe die Police fortführen und wird mit der Zahlung des nächsten Beitrages automatisch neuer Versicherungsnehmer.

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Marzena Fiok

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