Im Namen der GmbH

06.08.2000

Hat der Geschäftsführer einer GmbH bei den Vertragsverhandlungen über die Anmietung von Gewerberäumen deutlich gemacht, für die GmbH handeln zu wollen, scheidet eine persönliche Haftung auch dann aus, wenn in der Parteibezeichnung des Mietvertrags der Zusatz "GmbH" fehlt und er den Vertrag nur mit seinem Namen unterschrieben hat. Bei der Anmietung von Gewerberäumen handelt es sich um ein Unternehmens-bezogenes Geschäft, bei dem der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin geht, dass der Betriebsinhaber Vertragspartner werden soll (Oberlandesgericht Köln, Az.: 19 U 109/98. (jlp)

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