Infineon: Millionenstrafe für illegale Preisabsprache

17.09.2004
Mit dem Eingeständnis Infineons, zwischen 1999 und 2002 die Preise für Speicherchips mit anderen Chip-Herstellern abgesprochen zu haben, und einer Geldstrafe in Höhe von 160 Millionen Dollar geht der Streit zwischen den Münchenern und dem US-Justizministerium zu Ende.

Mit dem Eingeständnis Infineons, zwischen 1999 und 2002 die Preise für Speicherchips mit anderen Chip-Herstellern abgesprochen zu haben, und einer Geldstrafe in Höhe von 160 Millionen Dollar geht der Streit zwischen den Münchenern und dem US-Justizministerium zu Ende.

Die US-Behörde hatte im Jahr 2002 gegen den Siemens-Abkömmlung ein Kartellverfahren eingeleitet, nachdem ihr aufgefallen war, dass mehrere Monate lang die Speicherchips ohne entsprechende Nachfrage teurer geworden waren. Die Ermittlungen wurden auf Hynix, Samsung und Micron ausgeweitet und mündeten in Verfahren gegen die vier Unternehmen. Der Vorwurf lautete: Die Vier, auf die mehr als drei Viertel des rund 16 Milliarden Dollar schweren Markts für DRAM-Speicherchips entfallen, hätten die Preise für DRAM-Chips zwischen dem 1. Juli 1999 und dem 15. Juni 2002 abgesprochen.

Infineon erklärte, es habe sich vor dem Gericht in San Francisco "in einem einzigen und begrenzten Anklagepunkt" schuldig bekannt. Die Geldbuße werde in Raten bis 2009 abgezahlt; die notwendigen Rückstellungen seien schon gemacht worden. Das Gericht in San Francisco müsse die Einigung noch bestätigen. US-Justizminister John Ashcroft erklärte zu der Einigung: "Von diesem Fall geht das Signal aus, dass Preiskartelle in der Hightech-Branche nicht geduldet werden." Die US-Behörde habe die bislang drittgrößte Kartellstrafe verhängt.

Infineon ist allerdings noch nicht aus dem Schneider. Derzeit untersucht auch die EU-Komm den europäischen Markt für Speicherprodukte, da sie ebenfalls Preisabsprachen vermutet. Darüber hinaus drohen den Münchnern diverse Schadensersatzklagen der durch die überhöhten Chippreise geschädigten Computerhersteller. Dazu gehören Apple, Dell, Gateway Hewlett-Packard und IBM. Dazu erklärte Infineon, die Kartellrechtsverstöße seien auf bestimmte Kunden begrenzt, mit denen es bereits in Kontakt stehe. Mit den meisten seien schon Lösungen erzielt worden. (wl)

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