Infobereich

30.09.1999

Für die Einrichtung eines Nachweises von Einzelgesprächen darf dem Telefonkunden keine Bearbeitungsgebühr abverlangt werden. Nicht nur die monatlichen Einzelverbindungsnachweise, sondern auch die Einrichtung eines Einzelverbindungsnachweises muß dem Kunden unent- geltlich zur Verfügung gestellt werden. Damit darf der Telefonanbieter weder monatliche Gebühren noch eine einmalige Bearbeitungsgebühr hierfür erheben (Oberlandesgericht Schleswig, Az.: 2 U 22/99). (jlp)

Zur Startseite