Angeblich Vertrag geschlossen

Inkassodienste - nicht einschüchtern lassen

28.02.2012
Im Geschäft mit der Eintreibung von Forderungen tummeln sich zunehmend mehr schwarze Schafe.
Geldeintreiber bauen in der Regel eine Drohkulisse auf - doch das kann ins Auge gehen.
Geldeintreiber bauen in der Regel eine Drohkulisse auf - doch das kann ins Auge gehen.
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Schon wieder eine Mahnung! Immer öfter ist der Absender dieser meist ziemlich forsch formulierten Schreiben ein Inkassounternehmen. Die Inkassodienste werden mit der außergerichtlichen Durchsetzung einer vermeintlich bestehenden Forderung beauftragt und übernehmen den Einzug der geltend gemachten Beträge. Ein solches Vorgehen ist bei säumigen Schuldnern zunächst nichts Ungewöhnliches. Anstatt eines Rechtsanwalts bedienen sich viele Gläubiger eines Inkassounternehmens, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Doch in diesem Geschäft tummeln sich immer mehr schwarze Schafe und oftmals handelt es sich um Fälle dreister "Abzocke", warnen jetzt Arag-Experten.

Internet oder Telefon

Die Empfänger von Mahnungen können in vielen Fällen nichts mit den geltend gemachten Forderungen anfangen. Weder der vermeintliche Gläubiger noch die geltend gemachten Beträge sind nachvollziehbar. Als Grund für die Inanspruchnahme wird meist ein im Internet oder am Telefon abgeschlossener Vertrag vorgeschoben. Die vereinbarte Dienstleistung habe der Anbieter erbracht, der Adressat als vermeintlicher Kunde aber nicht bezahlt. Daher nun die Geltendmachung über das Inkassounternehmen.

Nicht einschüchtern lassen

Der Empfänger eines solchen Schreibens sollte den Vorgang auf jeden Fall genau prüfen. Wurden der behauptete Vertrag und die angebliche Dienstleistung vom Gläubiger wie behauptet erbracht? Falls diese Angaben nicht nachvollziehbar sind, sollte der Anspruch mit einem formlosen Schreiben bestritten werden. Sind Name oder Adresse nicht vollständig oder nicht korrekt geschrieben, ist auf jeden Fall Vorsicht geboten. In der Regel wird hier versucht, ohne bestehende Ansprüche eine Zahlung zu erzwingen. Hat das Inkassounternehmen seinen Sitz im Ausland und handelt es sich lediglich um eine Postfachadresse, ist dies ein weiteres Indiz für eine mögliche Abzocke. Folgen auf das Bestreiten der Forderung dann lediglich weitere Mahnungen, ohne dass das Inkasso konkrete Angaben und Nachweise für die geltend gemachte Forderung vorlegt, muss man davon ausgehen, dass hier kein seriöses Inkassounternehmen am Werk ist.

Das stetige Aufbauen einer Drohkulisse, ohne sich inhaltlich mit den Einwendungen des vermeintlichen Schuldners auseinander zu setzten, ist typisch für das System dieser Abzocke. Verbraucher sollten sich nicht verunsichern lassen. Weitere Mahnungen können ignoriert werden. Sollte tatsächlich in einem Fall ein Mahnbescheid beantragt und zugestellt werden, sollte der Betroffene auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Wird nach Widerspruch eine Klage zugestellt, ist es erforderlich, einen Rechtsanwalt mit der Abwehr des Anspruchs im Klageverfahren zu beauftragen. Besteht der geltend gemachte Anspruch nicht, wird die Klage abgewiesen. Der Kläger scheitert und muss die gesamten Kosten des Rechtstreits tragen, auch die des beauftragten Rechtsanwaltes.

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