Insolvenzverschleppung rechtfertigt Kündigung

09.02.2006
Eine Insolvenzverschleppung durch den Geschäftsführer einer GmbH berechtigt diese zur Kündigung seines Vertrags.

Eine schuldhafte Insolvenzverschleppung durch den Geschäftsführer einer GmbH berechtigt diese zur Kündigung seines Anstellungsvertrags aus wichtigem Grund (§ 626 I BGB). Im Fall der Insolvenzverschleppung ist im Rahmen der erforderlichen Zumutbarkeits- und Interessenabwägung auf Seiten der insolvenzreifen Gesellschaft ihr normatives Eigeninteresse zu berücksichtigen, ihre noch vorhandene Vermögensmasse im Interesse der Gesamtheit ihrer Gläubiger zu erhalten. Aus dieser Sicht ist es der Gesellschaft nicht zuzumuten, einen ihre Insolvenz schuldhaft verschleppenden Geschäftsführer weiterzubeschäftigen und ihm auch noch über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinaus Gehalt aus der Insolvenzmasse zu zahlen.

Bundesgerichtshof, Az.: II ZR 18/03 (jlp/mf)

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