Unzulässige Altersdiskriminierung

Interne Stellenausschreibung "...erstes Berufsjahr"

18.11.2009

Kostenbegrenzung und knappes Budget reichen als Begründung nicht aus

Im entschiedenen Fall hatte sich der Arbeitgeber zur Rechtfertigung auf Kostengründen und das knappe Personalbudget berufen. Diese Begründung ist nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts offensichtlich ungeeignet, eine Beschränkung des Bewerberkreises auf jüngere Beschäftigte zu rechtfertigen. Somit hat der Arbeitgeber grob gegen seine Pflicht zur diskriminierungsfreien Stellenausschreibung gemäß § 11 AGG verstoßen.

Engelhardt empfiehlt, das Urteil zu beachten und bei ähnlichen Fällen auf jeden Fall Rechtsrat einzuholen, und verweist in diesem Zusammenhang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de).

Weitere Informationen und Kontakt:

Stefan Engelhardt, Rechtsanwalt und Landesregionalleiter "Hamburg" der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V., c/o RWWD Hamburg, Tel.: 040 769999-26, E-Mail: stefan.engelhardt@rwwd.de, Internet: www.rwwd.de

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