Internet-Anbieter

20.06.1997
MÜNCHEN: "Die Politiker drücken einem die Hand und bedanken sich für die gute Beratung, aber es hat keinerlei Folgen für das Gesetz", faßt Hermann Neus, Vorsitzender des Telekommunikations- und Medienausschusses der Amerikanischen Handelskammer, seinen Eindruck von den Mühlen deutscher Gesetzgebung gegenüber der Frankfurter Rundschau zusammen. Was ihn und Internet-Anbieter an dem neuen Multimedia-Gesetz ("Informations- und Kommunikationsdienstegesetz" IuKDG) stört: Internet-Anbieter können weiterhin für die transportierten gewaltverherrlichenden oder pornografischen Inhalte verantwortlich gemacht werden. Allerdings müssen jetzt Gerichte nachweisen, daß die Anbieter nachweislich davon gewußt haben.Was Neus und mit ihm Firmen, Behörden und Internet-dagegen freuen dürfte, ist die Einführung der sogenannten Unterschrift im Zahlungs- und Behördenverkehr über das Internet. Damit kann nun ein Dokument zweifelsfrei dem Absender zugeordnet werden. Das IuKDG-Gesetz soll am 4. Juli in Kraft treten. (wl)

MÜNCHEN: "Die Politiker drücken einem die Hand und bedanken sich für die gute Beratung, aber es hat keinerlei Folgen für das Gesetz", faßt Hermann Neus, Vorsitzender des Telekommunikations- und Medienausschusses der Amerikanischen Handelskammer, seinen Eindruck von den Mühlen deutscher Gesetzgebung gegenüber der Frankfurter Rundschau zusammen. Was ihn und Internet-Anbieter an dem neuen Multimedia-Gesetz ("Informations- und Kommunikationsdienstegesetz" IuKDG) stört: Internet-Anbieter können weiterhin für die transportierten gewaltverherrlichenden oder pornografischen Inhalte verantwortlich gemacht werden. Allerdings müssen jetzt Gerichte nachweisen, daß die Anbieter nachweislich davon gewußt haben.Was Neus und mit ihm Firmen, Behörden und Internet-dagegen freuen dürfte, ist die Einführung der sogenannten Unterschrift im Zahlungs- und Behördenverkehr über das Internet. Damit kann nun ein Dokument zweifelsfrei dem Absender zugeordnet werden. Das IuKDG-Gesetz soll am 4. Juli in Kraft treten. (wl)

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