Internet-Handel

29.10.1998

MÜNCHEN: Im Streit um Regulierungen in Sachen Electronic Com-merce ist es zwischen Europäern und den USA zu einer ersten Annäherung gekommen. Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtete, haben sich die Staaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) auf einer dreitägigen Konferenz in Ottawa darauf geeinigt, daß der traditionelle Handel und der Handel übers Internet steuerlich gleichberechtigt nebeneinander stehen. Wie die Tagungsteilnehmer beschlossen, soll für den digitalen Einkauf in Zukunft der Steuersatz des Landes gelten, in dem der Internet-Kunde ansässig ist. Zur Zeit können Internet-Einkäufer bei einer Online-Firma in den Vereinigten Staaten günstiger einkaufen als über den traditionellen Handelsweg. Der Grund: In diesem Fall fällt die ansonsten zu zahlende Mehrwertsteuer weg. Künftig soll hier jedoch der im Land des Kunden geltende Mehrwertsteuersatz erhoben werden. Von eigenen Internet-Steuern soll abgesehen werden.Während die Vereinigten Staaten auf eine möglichst geringe Regulierung in Sachen E-commerce Wert legen, soll den EU-Staaten nach Angaben der SZ die Privatsphäre der Internet-Kunden besonders am Herzen liegen. Diese zu schützen, hat sich die OECD als erklärtes Ziel gesetzt. Nach Ansicht von US-Handelsminister William Daley soll der Privatsektor zunächst seine Verhaltensmaßregeln selbst festlegen - die Regierungen sollen jedoch dafür sorgen, daß sich die Handeltreibenden im World Wide Web korrekt verhalten. Nach Forderungen der US-Regierung sollen sich die amerikanischen Internet-Händler bis Jahresende freiwillig an einen Verhaltenskodex halten: Dazu gehört unter anderem, daß der Internet-Nutzer über die Speicherung seiner persönlichen Daten informiert wird. Bisher sollen sich nur 14 Prozent der in den USA registrierten Firmen an diese Anstandsregel halten. (taf)

Zur Startseite