Internet-Provider: Logfiles kein tauglicher Beweis

19.05.2003
Logfiles reichen als Beweis für den Datenverkehr nicht aus, wenn Provider ein bestimmtes Trafficvolumen in Rechnung stellen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (Az.18 U 192/02).In dem Düsseldorfer Prozess ging es um einen Providervertrag. Der Vertrag sah eine monatliche Pauschale für zwei Gigabyte Traffic vor. Bei erhöhtem Datenverkehr sollten zusätzliche Gebühren in Höhe von sechs Cent je Megabyte anfallen. Als der Provider dem Kunden für "Extra-Traffic" eine Rechnung über stolze 14.144,69 Euro übersandte, verweigerte der Kunde die Zahlung undbestritt die Richtigkeit der Abrechnung.In dem Prozess verwies der Provider auf die automatisch erstellten Logfiles, aus denen sich das in Rechnung gestellte Datenvolumen ergab. Das OLG Düsseldorf ließ sich jedoch von der Zuverlässigkeit der Logfiles nicht überzeugen. Es stehe - so die Düsseldorfer Richter - nicht fest, dass die Logfiles den Datenverkehr fehlerfrei aufzeichnen. Man müsse berücksichtigen, dass es sich bei dem Internet "um ein relativ junges Geschäftsfeld in einer komplexen technischen Umgebung" handele. Für die Erfassung, Messung undAufzeichnung des Datenverkehrs hätten sich noch keine bewährten technischen Standards herausgebildet. Die Logfiles begründeten daher keinen Anscheinsbeweis für die Trafficmenge. Der Provider müsse die Logfiles nicht nur vorlegen, sondern auch deren Richtigkeit beweisen.Der auf Internetrecht spezialisierte Berliner Rechtsanwalt Niko Härting kann das Urteil nicht nachvollziehen: "Die praxisfernen Anforderungen, die das Gericht setzt, sind ein herber Schlag für die Providerbranche. Wenn sich die Auffassung der Düsseldorfer Richter durchsetzt, werden Provider auf vielen Rechnungen sitzen bleiben, da die Richtigkeit der Logfiles schwer zu beweisen ist." (rk)

Logfiles reichen als Beweis für den Datenverkehr nicht aus, wenn Provider ein bestimmtes Trafficvolumen in Rechnung stellen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (Az.18 U 192/02).In dem Düsseldorfer Prozess ging es um einen Providervertrag. Der Vertrag sah eine monatliche Pauschale für zwei Gigabyte Traffic vor. Bei erhöhtem Datenverkehr sollten zusätzliche Gebühren in Höhe von sechs Cent je Megabyte anfallen. Als der Provider dem Kunden für "Extra-Traffic" eine Rechnung über stolze 14.144,69 Euro übersandte, verweigerte der Kunde die Zahlung undbestritt die Richtigkeit der Abrechnung.In dem Prozess verwies der Provider auf die automatisch erstellten Logfiles, aus denen sich das in Rechnung gestellte Datenvolumen ergab. Das OLG Düsseldorf ließ sich jedoch von der Zuverlässigkeit der Logfiles nicht überzeugen. Es stehe - so die Düsseldorfer Richter - nicht fest, dass die Logfiles den Datenverkehr fehlerfrei aufzeichnen. Man müsse berücksichtigen, dass es sich bei dem Internet "um ein relativ junges Geschäftsfeld in einer komplexen technischen Umgebung" handele. Für die Erfassung, Messung undAufzeichnung des Datenverkehrs hätten sich noch keine bewährten technischen Standards herausgebildet. Die Logfiles begründeten daher keinen Anscheinsbeweis für die Trafficmenge. Der Provider müsse die Logfiles nicht nur vorlegen, sondern auch deren Richtigkeit beweisen.Der auf Internetrecht spezialisierte Berliner Rechtsanwalt Niko Härting kann das Urteil nicht nachvollziehen: "Die praxisfernen Anforderungen, die das Gericht setzt, sind ein herber Schlag für die Providerbranche. Wenn sich die Auffassung der Düsseldorfer Richter durchsetzt, werden Provider auf vielen Rechnungen sitzen bleiben, da die Richtigkeit der Logfiles schwer zu beweisen ist." (rk)

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