Internet-Werbung

19.11.1998

BERLIN: So nützlich das Internet als Informationsquelle und Kommunikationsweg auch sein kann, so nervig kann dieses Medium werden. Dann nämlich, wenn die sogenannten Spammer zuschlagen. Spammer verschicken Spams, nutzlose Werbemails, die mit Ratten einiges gemeinsam haben. Es kommt selten nur eine Spam alleine, und ist man erst einmal in der Adreßliste eines Spammers, dann kommt man so schnell nicht mehr heraus.Von Sicht der Werbetreibenden aus ist die E-Mail ein optimales Medium, da man viele Empfänger mit sehr geringem Aufwand erreicht. Doch Vorsicht: Spammer haben nicht nur die genervten Empfänger gegen sich, sondern auch die Internetanbieter wie AOL oder Hotmail. Diese beiden sind dieses Jahr im Namen ihrer Mitglieder bereits erfolgreich gegen Spammer vor Gericht gezogen. Die beklagten Firmen mußten zum Teil hohe Schmerzensgeldsummen an die Anbieter zahlen. Das Berliner Landgericht hat die Unzulässigkeit von Werbemails jetzt auch in Deutschland bestätigt - und zwar auch, wenn das Spam nur an einen bis dato ahnungslosen Empfänger geht. Die Gefahr, so das Gericht, liege im Zusammenwirken von vielen Werbetreibenden, durch die Masse werde der Empfänger beeinträchtigt. Jeder Mitverursacher müsse deshalb auch für diese Ausuferungsgefahr zur Verantwortung gezogen werden. Das Urteil wird zumindest bis zum Juni 2000 maßgebend sein. Dann tritt die EU-Fernabsatzrichtlinie in Kraft, die im Moment nur Fax- und Voicemail-Systeme als zustimmungspflichtig einstuft. Nach der Richtlinie dürfen Werbe-E-Mails solange verschickt werden, bis der Empfänger sich offenkundig dagegen wehrt.

Die Bezeichnung "Spam" wurde von der Internetgemeinde übrigens aus einem Monty-Python-Sketch übernommen, in dem das Büchsenfleisch der Firma Hormels Food Corporation eine ziemlich abstoßende Rolle spielt. Symbolisch übetragen heißt der Name: "Etwas Unangenehmes, das bis zum Erbrechen wiederholt wird." (gn)

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