"Internetsteuer" darf Online-Handel nicht behindern

21.03.2002

Die lang umstrittene "Internetsteuer" ist in Kraft getreten. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) zeigt sich zufrieden, dass mit den neuen Regeln keine neuen oder zusätzlichen Steuern geschafft wurden. Allerdings dürfe durch die Steuern die Entwicklung des elektronischen Handels nicht behindert werden, warnte der HDE. Alle Beteiligten müssten außerdem gleiche Wettbewerbsbedingungen vorfinden. Die Mitgliedstaaten müssen die EU-Richtlinie bis Anfang Juli 2003 umsetzen.

Prinzipiell werden die Steuern im Land des Verbrauchs erhoben. Unternehmen außerhalb der EU, die zum Beispiel Musik, Software oder Videos über das Internet gegen Bezahlung anbieten, müssen beim Verkauf die Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Dazu müssen sie sich in einem EU-Mitgliedsstaat ihrer Wahl registrieren. Die Umsatzsteuer richtet sich nach dem Steuersatz des Mitgliedstaates, in dem der Verbraucher wohnt. (bv)

www.einzelhandel.de

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