Eine Studie des Computerspielherstellers PopCap-Games zeigt auf, dass kurze Unterbrechungen des Arbeitsprozesses, um im Internet zu surfen, die Produktivität erhöhen. So genannte "elektronische Pausen" würden Stress reduzieren und die Konzentration verbessern, berichtet das Magazin PC World. Damit stellt sich die Studie gegen die weit verbreitete Praxis von Unternehmen, den Zugang zu Seiten wie Facebook oder MySpace zu blockieren. Laut Untersuchungen des auf Arbeitsrecht spezialisierten Unternehmens Peninsula verbieten sieben von zehn Unternehmen ihren Mitarbeitern den Zugang zu Social Networking Seiten und spielen sogar mit dem Gedanken, privaten Internetzugang am Arbeitsplatz vollständig zu blockieren.
Für zehnminütige Pausen und weniger Kontrolle der Mitarbeiter spricht sich auch Tomas Chamorro-Premuzic, Psychologe an der Goldsmiths Universität, aus. "Mitarbeitern mehr Freiheiten am PC zu gewähren, kann die Arbeitsmoral fördern und so die Unternehmensgewinne steigern. Zusätzlich zu der Gelegenheit für Angestellte, sich von den Problemen der Arbeit kurz abzulenken, können Arbeitgeber so ein vertraulicheres und angenehmeres Arbeitsklima schaffen", meint Chamorro-Premuzic, der für PopCap in einigen britischen Unternehmen Untersuchungen durchgeführt hat. Laut der Studie des Spieleherstellers verursachen Einschränkungen des Internetzugangs zu Social-Networking-Seiten jährlich einen Produktivitätsverlust in der Höhe von acht Mrd. US-Dollar.
Fraglich ist, ob diese Studie Unternehmen umstimmen kann, die bisher auf verstärkte Kontrolle ihrer Mitarbeiter gesetzt haben. Diese greifen dabei zu technologisch immer ausgereifteren Methoden. Auf manchen PCs werden sogar Spionageprogramme installiert, damit der Geschäftsführung kein digitaler Schritt ihrer Angestellten entgeht. Manche Programme protokollieren jeden Tastaturanschlag, andere erstellen Screenshots des Desktops. Damit bewegen sich Arbeitgeber allerdings an der Grenze zur Illegalität. "Es darf keine heimliche Überwachung des Arbeitnehmers geben. Ausnahmen müssen sich auf klar definierte und unbedingt erforderliche Fälle beschränken", erklärt Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz gegenüber der Computerbild. Jegliche Maßnahme zur Überwachung von Angestellten muss diesen auch mitgeteilt werden. (pte)