Prüfung durch das BSI

iPhone und iPad für den Dienstgebrauch freigegeben

Peter Marwan lotet kontinuierlich aus, welche Chancen neue Technologien in den Bereichen IT-Security, Cloud, Netzwerk und Rechenzentren dem ITK-Channel bieten. Themen rund um Einhaltung von Richtlinien und Gesetzen bei der Nutzung der neuen Angebote durch Reseller oder Kunden greift er ebenfalls gerne auf. Da durch die Entwicklung der vergangenen Jahre lukrative Nischen für europäische Anbieter entstanden sind, die im IT-Channel noch wenig bekannt sind, gilt ihnen ein besonderes Augenmerk.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat iOS und iPadOS überprüft und für sicher befunden: Damit ist - unter bestimmten Voraussetzungen - deren Nutzung in Bundesbehörden für die Verarbeitung von Verschlusssachen erlaubt.
Mit der Freigabe handelsüblicher Produkte - iPhone und iPad - für die Verarbeitung von Informationen mit besonderen Schutzbedarf, betritt das BSI Neuland.
Mit der Freigabe handelsüblicher Produkte - iPhone und iPad - für die Verarbeitung von Informationen mit besonderen Schutzbedarf, betritt das BSI Neuland.
Foto: sergey causelove - shutterstock.com

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat handelsübliche iPhones und iPad für die Nutzung durch Behörden freigegeben. Die können darauf auch die vorinstallieren Apps nutzen. Für die Untersuchung entsprechend den Regeln der "Common Criteria" hat das BSI die eingebetteten Sicherheitsfunktionen von iOS und iPad OS überprüft. Auch die Sicherheit der Apple-Apps Mail, Kalender und Kontakte wurde in enger Zusammenrbeit mit Apple untersucht.

"Wir betrachten das vorliegende Prüfungsergebnis zur Plattformsicherheit der iOS- und iPadOS-Geräte als wichtigen Meilenstein", sagt BSI-Präsident Arne Schönbohm in einer Pressemitteilung. "Die Freigabe von handelsüblichen Produkten für die Verarbeitung von Informationen mit besonderen Schutzbedarf ist ein Novum, aus dem sich zukünftig schnell und kostengünstig maßgeschneiderte mobile Lösungen für eine sichere Digitalisierung ableiten lassen."

Behörden des Bundes ist damit künftig die Verarbeitung von Verschlusssachen der Kategorie "Nur für den Dienstgebrauch" (VS-NfD) auf iPhone und iPad erlaubt - vorausgesetzt, es werden einige zusätzlich Vorgaben des BSI erfüllt. Dazu gehören eine sichere Anbindung per VPN und Nutzung eines MDM (Mobile Device Management Systems).

Das BSI hat mit Apple vereinbart, auch künftige Versionen von iOS und iPadOS regelmäßig zu prüfen. Darüber hinaus ist "mit Blick auf Sicherheit im Bereich der mobilen IT ebenfalls eine verstärkte Kooperation zwischen Apple und dem BSI geplant." Details dazu nannte das BSI noch nicht, aber erste "Folgeentwicklungen für den Einsatz im behördlichen Bereich sollen noch im Jahr 2022 abgeschlossen werden."

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