Reparaturen für Apple-Hardware

iPhone und Macbook reparieren: Garantie, Gewährleistung oder selbst zahlen?

29.12.2016
Von Patrick Woods
Wenn das iPhone streikt oder das Macbook-Display schwarz bleibt, kann es sehr teuer werden. Gut, wenn man alle Optionen und seine Rechte kennt.
Wann muss man selbst für einen Schaden an einem iPhone aufkommen?
Wann muss man selbst für einen Schaden an einem iPhone aufkommen?
Foto: Chones - Shutterstock.com

Die frustrierendsten Momente für Besitzer eines Apple-Gerätes sind die, wenn der teure Begleiter sich plötzlich nicht mehr rührt oder noch schlimmer: krachend auf den Boden scheppert. Oder wenn schleichend Tasten versagen, das Display langsam aussetzt und Ähnliches. Was jetzt? Was übernimmt die Garantie, was fällt unter die Gewährleistung und wann müssen wir selbst in den sauren Apfel beißen und alles selbst bezahlen?

Dabei gibt ganz verschiedene Szenarien. Es kommt unter anderen darauf an, was überhaupt passiert ist. Handelt es sich um einen Unfall, werden wir (oder der/die Verursacher/in) fast immer selbst bezahlen müssen. Ist es möglicherweise Verschleiß, könnte es kompliziert werden. Ist es ein unvorhergesehener Hardwarefehler, ist dies entweder Pech für den Händler, den Hersteller oder für den Kunden.

Reparaturfälle sind oft Totalschäden

Die schlechte Nachricht für Besitzer defekter iPhones oder Macbooks: echte Reparaturen gibt es kaum. Klassische Fehlersuche mit anschließendem Austausch des defekten Bauteils geschieht nur in Ausnahmefällen. Zwar bieten zahlreiche Reparaturbetriebe für Smartphones ihre Dienste an, handelt es sich jedoch nicht nur um einen schlappen Akku oder ein gesplittertes Display (Achtung, Drittanbieter haben hier nur Nachbauten!), muss in sehr vielen Fällen die gesamte Hauptplatine mitsamt aller Kernkomponenten getauscht werden.

Während günstigere Reparaturdienstleister beim iPhone immerhin Tasten und Akkus (auch meist nicht Original) tauschen können, gibt es auch bei Macbooks Teile, die Drittanbieter tauschen können. Tastaturen oder gebrochene Displaykabel können bei einigen Modellen für einen überschaubaren Betrag wieder fit gemacht werden.

Ist jedoch ein Bauteil betroffen, das auf der Hauptplatine sitzt, wird es teuer. Dies kostet bei einem Macbook, iPad oder iPhone Hunderte Euro und übersteigt sehr schnell den aktuellen Wert des Gerätes. Bevor wir hier vorschnell aufgeben und ein defektes Macbook oder iPhone zum Schrottwert verkaufen, lohnt es sich, genau zu wissen, ob es noch die Chance auf Rettung gibt.

Garantie oder Gewährleistung?

Für viele Verbraucher sind diese beiden unterschiedlichen Dinge oft nur schwer auseinander zu halten. Dabei ist es gar nicht so kompliziert: Garantie gibt es direkt vom Hersteller und ist eine freiwillige Leistung. Gewährleistung gilt gegenüber dem Händler, bei dem man gekauft hat und basiert auf dem Verbraucherschutzrecht. Bei der Garantie verspricht der Hersteller ein funktionierendes Gerät, bei der Gewährleistung der Händler – wenn dieser auch im Prinzip nur für den Zustand beim Verkauf zuständig ist. Beide Ansprüche können sich überschneiden.

Die Händlergewährleistung verlangt zwar einerseits nur, dass das Gerät beim Verkauf völlig in Ordnung ist, geht aber in der Praxis etwas weiter. Denn sie gilt für ganze zwei Jahre. Aber das bedeutet nicht, dass man nach 18 Monaten bei einem Defekt immer ein neues Gerät verlangen kann. Das Gesetz enthält die so genannte „Beweislastumkehr“ für die ersten sechs Monate nach Kauf.

Bedeutet: Geht innerhalb des ersten halben Jahres etwas kaputt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass es von Anfang an nicht fehlerfrei war und der Händler muss mit Reparatur oder Tausch nachbessern. Nach diesen sechs Monaten liegt die Pflicht beim Kunden, zu beweisen, dass es schon beim Kauf ein Problem gab. Dies ist nur selten möglich, beispielsweise bei einem nachweisbaren Serienfehler. Händler können jedoch selbstverständlich auch großzügiger und kulanter sein als das Gesetz es vorschreibt, Nachfragen hilft.

Da die Gewährleistung sich nur auf den Händler bezieht, kann dies im Zweifelsfall juristisch die konkrete Filiale eines Elektrohändlers oder Netzbetreibers sein, nicht unbedingt die Handelskette oder Apple als Hersteller.

Die Herstellergarantie gilt zwischen Käufer und dem Produzenten. Diese übernimmt unverschuldete Hardwarefehler, unterliegt als freiwillige Leistung jedoch den jeweiligen Garantiebedingungen. Diese können beispielsweise besagen, dass nur der Erstkäufer Garantie erhält. Ein eventueller Gebrauchtkäufer könnte auch innerhalb der Garantiezeit Pech haben. Auch kann die Garantie für bestimmte Bauteile (zum Beispiel den Akku) länger oder kürzer ausfallen als auf andere Teile.

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