Irreführend: Praktiker-Slogan "20 Prozent auf alles"

21.11.2006
Der Slogan "20 Prozent auf alles" gilt nach einem aktuellen Urteil wettbewerbsrechtlich als irreführend.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat in einem Urteil vom 18.10.2006 entschieden, dass der Praktiker-Slogan "20 Prozent auf alles" wettbewerbsrechtlich als irreführend zu bezeichnen ist (Az: 1 U 670/05-229).

Hintergrund der Auseinandersetzung war ein Verfahren, das die Wettbewerbszentrale gegen die Bau- und Heimwerkermarktkette eingeleitet hat.

In der Rabattaktion war laut Kläger nicht deutlich gemacht worden, dass die in den Praktiker-Märkten von der Firma Tchibo über ein Shop-im-Shop-System vertriebenen Artikel nicht von dem 20 Prozent-Slogan erfasst waren. Dies wurde dann von dem Landgericht Saarbrücken und nunmehr auch von dem Oberlandesgericht Saarbrücken als irreführend gewertet. (RA Thomas Feil/mf)

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