Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat in einem Urteil vom 18.10.2006 entschieden, dass der Praktiker-Slogan "20 Prozent auf alles" wettbewerbsrechtlich als irreführend zu bezeichnen ist (Az: 1 U 670/05-229).
Hintergrund der Auseinandersetzung war ein Verfahren, das die Wettbewerbszentrale gegen die Bau- und Heimwerkermarktkette eingeleitet hat.
In der Rabattaktion war laut Kläger nicht deutlich gemacht worden, dass die in den Praktiker-Märkten von der Firma Tchibo über ein Shop-im-Shop-System vertriebenen Artikel nicht von dem 20 Prozent-Slogan erfasst waren. Dies wurde dann von dem Landgericht Saarbrücken und nunmehr auch von dem Oberlandesgericht Saarbrücken als irreführend gewertet. (RA Thomas Feil/mf)