Irreführende Werbung: Telekom kassiert einstweilige Verfügungen

01.03.2005
Gleich drei Mal hat die Deutsche Telekom in den vergangenen Wochen einstweilige Verfügungen wegen irreführender Werbeaussagen kassiert. Dies berichtet der VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten), in dem die Konkurrenz des Ex-Monopolisten organisiert ist. So stoppte laut VATM das Landgericht Hamburg die Telekom-Werbung für ihre neue Tarifstruktur. Besonders die Aussage, es gäbe "Preissenkungen bis zu 75 Prozent" missfiel dem Richter. Die Telekom nenne zu den angeblichen Einsparungen keine Bezugsgrößen und verschweige, dass die Taktung von zuvor vier Minuten auf nunmehr eine Minute reduziert werde. Dem Kunden sei also ein objektiver Preisvergleich nicht möglich. Die Telekom verlangt ab 1. März 2005 für das Ortsgespräch in der Nebenzeit pro Minute 1,5 Cent. Bisher hatten vier Minuten 6 Cent gekostet. Durch die neue Taktung wid zum Beispiel ein Gespräch, das eine Minute dauert, tatsächlich 75 Prozent billiger. Telefoniert jemand dagegen vier Minuten lang, spart er gar nichts. Die zweite einstweilige Verfügung kommt vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Es untersagte der Telekom den per E-Mail-Newsletter verbreiteten Slogan "Mit dem Calltime 120-Tarif schenken wir Ihnen 120 Freiminuten im Monat". Die Telekom verlangt für die 120 Inklusiv-Minuten einen erhöhten monatlichen Grundpreis. Damit, so das OLG Düsseldorf sinngemäß, könne von einem Geschenk nicht die Rede sein. Eine weitere einstweilige Verfügung hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm ausgesprochen. Sie betrifft das Versprechen des Konzerns, Kunden, die an "Rechnung Online" teilnehmen, bekämen 300 Freiminuten gutgeschrieben. Tatsächlich erhalten die Teilnehmer aber eine Gutschrift von fünf Euro. Nur wenn der Kunde diese außerhalb der üblichen Geschäftszeiten im Orts- und Nahbereich vertelefoniert, kommt er auf 300 Freiminuten. Unter normalen Tarifbedingungen blieben allenfalls 45 Freiminuten, die Werbeaussage der Telekom sei daher irreführend, befanden die Richter. (haf)

Gleich drei Mal hat die Deutsche Telekom in den vergangenen Wochen einstweilige Verfügungen wegen irreführender Werbeaussagen kassiert. Dies berichtet der VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten), in dem die Konkurrenz des Ex-Monopolisten organisiert ist. So stoppte laut VATM das Landgericht Hamburg die Telekom-Werbung für ihre neue Tarifstruktur. Besonders die Aussage, es gäbe "Preissenkungen bis zu 75 Prozent" missfiel dem Richter. Die Telekom nenne zu den angeblichen Einsparungen keine Bezugsgrößen und verschweige, dass die Taktung von zuvor vier Minuten auf nunmehr eine Minute reduziert werde. Dem Kunden sei also ein objektiver Preisvergleich nicht möglich. Die Telekom verlangt ab 1. März 2005 für das Ortsgespräch in der Nebenzeit pro Minute 1,5 Cent. Bisher hatten vier Minuten 6 Cent gekostet. Durch die neue Taktung wid zum Beispiel ein Gespräch, das eine Minute dauert, tatsächlich 75 Prozent billiger. Telefoniert jemand dagegen vier Minuten lang, spart er gar nichts. Die zweite einstweilige Verfügung kommt vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Es untersagte der Telekom den per E-Mail-Newsletter verbreiteten Slogan "Mit dem Calltime 120-Tarif schenken wir Ihnen 120 Freiminuten im Monat". Die Telekom verlangt für die 120 Inklusiv-Minuten einen erhöhten monatlichen Grundpreis. Damit, so das OLG Düsseldorf sinngemäß, könne von einem Geschenk nicht die Rede sein. Eine weitere einstweilige Verfügung hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm ausgesprochen. Sie betrifft das Versprechen des Konzerns, Kunden, die an "Rechnung Online" teilnehmen, bekämen 300 Freiminuten gutgeschrieben. Tatsächlich erhalten die Teilnehmer aber eine Gutschrift von fünf Euro. Nur wenn der Kunde diese außerhalb der üblichen Geschäftszeiten im Orts- und Nahbereich vertelefoniert, kommt er auf 300 Freiminuten. Unter normalen Tarifbedingungen blieben allenfalls 45 Freiminuten, die Werbeaussage der Telekom sei daher irreführend, befanden die Richter. (haf)

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