Youtube gegen MP3-Konvertierungsdienst

Ist Downloaden nun legal oder illegal?

06.08.2012
Christian Solmecke von WildeBeuger & Solmecke beantwortet die wichtigsten Fragen rund ums Herunterladen.
Juristisch umstritten ist, inwieweit Youtube das Recht auf Privatkopie einschränken darf.
Juristisch umstritten ist, inwieweit Youtube das Recht auf Privatkopie einschränken darf.

Youtube hat die Betreiber von Youtube-MP3.org dazu aufgefordert, den Dienst innerhalb von sieben Tagen zu schließen. Das Herunterladen von Youtube-Inhalten verstoße gegen die Nutzungsbedingungen. Dieser Streit wird sich voraussichtlich im Bereich des Wettbewerbsrechts bewegen.

Doch was bedeutet das für den Nutzer? Darf er solche Dienste verwenden? Oder begeht er eine Urheberrechtsverletzung, wenn er Musik bei Youtube herunterlädt?

Die Nutzungsbedingungen

Es gibt tatsächlich einen Passus in den Nutzungsbedingungen, der die Konvertierung von Youtube-Inhalten in ein speicherbares Format, z.B. als MP3 Datei, untersagt.

Ziff. 6.1.K.: Sie erklären sich damit einverstanden, Zugriff auf Nutzervideos nur in der Form des Streamings und zu keinen anderen Zwecken als der rein persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung, und nur in dem Rahmen zu nehmen, der durch die normale Funktionalität der Dienste vorgegeben und erlaubt ist. "Streaming" bezeichnet eine gleichzeitige digitale Übertragung des Materials über das Internet durch YouTube auf ein nutzerbetriebenes internetfähiges Endgerät in einer Weise, bei der die Daten für eine Echtzeitansicht bestimmt sind, nicht aber für einen (permanenten oder vorübergehenden) Download, ein Kopieren, ein Speichern oder einen Weitervertrieb durch den Nutzer.

Diese Regelung wird wohl kaum ein Nutzer jemals gefunden und gelesen haben. Wichtig ist jedoch, dass diese Nutzungsbedingungen nur im Verhältnis zwischen registrierten Youtube Nutzern und Youtube gelten. Wer sich ein Video lediglich ansieht, muss die Nutzungsbedingungen weder ansehen noch bestätigen. Daher kann die Regelung allenfalls gegenüber registrierten Youtube-Nutzern Geltung erlangen.

Doch auch das ist umstritten. Meiner Meinung nach kann das gesetzliche Recht auf Privatkopie nicht ohne weiteres durch die AGB eines Dienstes ausgehebelt werden. Ich verstehe die Norm im Gesetz (§ 53 UrhG) als zwingende Regelung. Selbst wenn man davon ausgeht, dass Youtube das Recht auf Privatkopie einschränken darf, führt dies lediglich zu einer Vertragsverletzung durch den Nutzer. Die Frage, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt ist hiervon völlig unabhängig.

Zur Startseite