Trau, schau, wem ...

"Ist er wirklich krank oder tut er nur so?"

23.07.2010
Sind Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beweisfähig? Wo Arbeitgeber nachhaken sollten.

Ist der Arbeitnehmer krank, darf er zu Hause bleiben und hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Wie steht es, wenn der Arbeitgeber trotz ärztlichem Attest Zweifel hat, ob es mit der Krankheit weit her ist. Hat er eine Chance gegen das geschriebene Wort des Arztes? Hierzu Tipps von der Haufe-Online-Redaktion.

Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist das gesetzlich vorgesehene Nachweismittel, mit dem der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer nachweist. Einer solchen Bescheinigung kommt ein hoher Beweiswert zu, der aber erschüttert werden kann …

Bestreitet der Arbeitgeber trotz der vorgelegten ordnungsgemäß erteilten ärztlichen Bescheinigung die Arbeitsunfähigkeit, muss er Tatsachen vortragen, die ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit aufkommen lassen und dadurch den Beweiswert der ärztlichen Bescheinigung erschüttern (BAG, Urteil v. 19.2.1997, 5 AZR 83/96). Solche können sich

  • aus der Bescheinigung selbst ergeben oder

  • auf tatsächlichen Umständen ihres Zustandekommens beruhen;

  • sie können sich durch Verhaltensweisen des Arbeitnehmers aufdrängen.

Denkbar sind Fälle,
– in denen der Arbeitnehmer den die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellenden Arzt durch Simulation getäuscht
– oder der Arzt den Begriff der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit verkannt hat.

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