IT-Firma haftet nicht für Datenverlust beim Kunden

14.04.2004
Sichert ein Kunde seine Daten nur mangelhaft ab, muss sein IT-Dienstleiter auch nicht für den Verlust von Informationen haften. Das hat das Oberlandesgericht in Hamm in einem aktuellen Urteil entschieden (Az: 13 U 133/03).

Sichert ein Kunde seine Daten nur mangelhaft ab, muss sein IT-Dienstleiter auch nicht für den Verlust von Informationen haften. Das hat das Oberlandesgericht in Hamm in einem aktuellen Urteil entschieden (Az: 13 U 133/03).

Ein IT-Unternehmen wurde vom Kunden beauftragt, einer Fehlermeldung in seinem System nachzugehen. Bei den Reparaturarbeiten stürzte der Server ab, es gingen Daten verloren. Der Kunde wollte Schadensersatz, das Gericht lehnte ab. Im gewerblichen Anwendungsbereich sei es selbstverständlich, dass eine zuverlässige, zeitnahe und umfassende Sicherung der Informationen durch das Unternehmen selbst erfolgt, so das Gericht in seiner Begründung.

Da der Kunde aber nicht für eine zuverlässige Sicherheitsroutine in seiner Firma gesorgt hatte, treffe ihn selbst die "überwiegende" Mitschuld. Da die Sicherung der Daten nicht einmal monatlich erfolgte, habe sich der Kunde den entstandenen Schaden selbst zuzurechnen. (mf)

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