Bundestag startet neuen Anlauf

Jahressteuergesetz 2013 – und jetzt die "Light"-Version

03.05.2013
Nach dem Scheitern des ursprünglichen Gesetzentwurfs gibt es jetzt zwei neue Varianten für ein mögliches Jahressteuergesetz 2013. Die Steuerexperten der Kanzlei SH+C nennen Details.
Auch die Berücksichtigung der Kosten für Elektro-Firmenwagen als geldwerter Vorteil stehen auf dem Prüfstand.
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Weil eine Einigung über das ursprüngliche Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) am Streit über die volle steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartner gescheitert ist, hat die Regierungskoalition nun im Bundestag den Entwurf für ein neues Gesetz eingebracht. Dieses "Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften" dient der Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie in deutsches Recht, enthält aber auch verschiedene Änderungen, die eigentlich schon im Jahressteuergesetzt 2013 vorgesehen waren. Das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wird daher auch schon als "JStG 2013 light" bezeichnet.

Die von der Opposition geführten Bundesländer haben unterdessen im Bundesrat den Entwurf für ein neues Jahressteuergesetz 2013 vorgelegt, der im Wesentlichen die konsensfähigen Änderungen aus dem alten Jahressteuergesetz 2013 enthält, aber zusätzlich auch die Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie vorsieht. Nachdem es also letzten Monat gar kein Jahressteuergesetz 2013 mehr gab, haben wir nun gleich zwei davon. Da verstehe noch einer die deutsche Politik - vom Steuerrecht einmal ganz abgesehen.

Damit geht das Tauziehen um die anstehenden Gesetzesänderungen im Steuerrecht in die nächste Runde, denn im Augenblick ist noch nicht absehbar, ob eines der beiden Gesetze nun tatsächlich von beiden Parlamenten beschlossen wird. Damit es dazu kommt, müsste entweder die Koalition oder die Opposition auf ihren Gesetzesentwurf verzichten, und gerade in einem Wahljahr fallen den Politikern Zugeständnisse an den Gegner bekanntlich besonders schwer. Die folgenden Änderungen sind in beiden Gesetzentwürfen enthalten und werden damit in jedem Fall umgesetzt, unabhängig davon, welcher Gesetzentwurf zum Zug kommt:

Amtshilferichtlinie:

Die EU-Amtshilferichtlinie regelt insbesondere die Zusammenarbeit der Steuerbehörden aus den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten bei der Besteuerung grenzüberschreitende Aktivitäten. Dazu sollen zentrale Verbindungsbüros in allen Mitgliedstaaten eingerichtet werden. Außerdem soll ein automatischer Informationsaustausch geschaffen werden, der stufenweise weiterentwickelt wird.

ELStAM:

Dieser Punkt betrifft die überfälligen Gesetzesänderungen für die gleitende ELStAM-Einführung in diesem Jahr.

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