Bundestag startet neuen Anlauf

Jahressteuergesetz 2013 – und jetzt die "Light"-Version

03.05.2013

Rechnungsangaben

Rechnungsangaben:

Die EU-Rechnungsstellungsrichtlinie erweitert den Katalog der Angaben, die in einer Rechnung erforderlich sind. Diese Richtlinie wird hier in deutsches Recht umgesetzt. Das betrifft insbesondere die Notwendigkeit, eine Gutschrift auch explizit mit der Angabe "Gutschrift" zu versehen.

Elektro-Dienstwagen:

Im Jahressteuergesetz 2013 war vorgesehen, dass bei der Privatnutzung von Dienstwagen mit Elektroantrieb die Kosten für die derzeit noch relativ teuren Akkus nicht in die Berechnung des geldwerten Vorteils einfließen. Diese Änderung ist Teil des Regierungsprogramms "Elektromobilität" und wird wohl definitiv umgesetzt.

Leistungsort:

Bei Leistungen an juristische Personen, die sowohl unternehmerisch als auch nicht unternehmerisch tätig sind, soll sich der umsatzsteuerliche Leistungsort insgesamt nach ihrem Sitz richten, soweit keine andere Ortsregelung vorgeht. Etwas anderes gilt nur, wenn der Bezug ausschließlich für den privaten Bedarf des Personals oder eines Gesellschafters erfolgt, denn dann bestimmt sich der Leistungsort nach dem Sitz des leistenden Unternehmers.

Kunstgegenstände:

Mit den vorgesehenen Änderungen wird die im Umsatzsteuergesetz enthaltene Steuerermäßigung für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke auf das unionsrechtlich zulässige Maß beschränkt. Die Änderungen schließen insbesondere die Lieferungen von Sammlungsstücken sowie die Vermietung von Sammlungsstücken und Kunstgegenständen von der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes aus. Diese Umsätze unterliegen künftig dem Regelsteuersatz.

"Goldfinger"-Modell:

Das als "Goldfinger"-Modell bekannt gewordene Steuergestaltungsmodell soll nicht mehr zum Zug kommen. Bei diesem Modell wird der negative Progressionsvorbehalt für im Ausland angefallene Verluste durch die Gründung einer Edelmetallhandelsgesellschaft ausgenutzt, die Gold ankauft und später wieder steuerfrei verkauft. Die beiden Gesetzentwürfe unterscheiden sich aber im Zeitpunkt, zu dem die Änderung in Kraft treten soll. Während im Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz das Datum des Bundestagsbeschlusses über dieses neue Gesetz relevant wäre (28. Februar 2013), stellt der konkurrierende Gesetzentwurf auf den Bundestagsbeschluss zum ursprünglichen JStG 2013 ab (25. Oktober 2012).

Mutter-Tochter-Richtlinie:

Die Regelung zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung von Dividendenzahlungen und anderen Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften an ihre Muttergesellschaften wird an die Neufassung der Mutter-Tochter-Richtlinie angepasst.

Reverse-Charge-Verfahren:

Unter die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers soll künftig auch die Lieferung von Erdgas und Elektrizität durch Wiederverkäufer fallen. Dagegen schuldet zukünftig wieder grundsätzlich der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer für die Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen. Die Ausnahmeregelung für Taxen wird also auf jede landgebundene Personenbeförderung ausgeweitet.

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