Neue Händlerbund Abmahnstudie

Jeder dritte Online-Händler wurde 2017 abgemahnt



Matthias Hell ist Experte in Sachen E-Commerce und Retail sowie  Buchautor. Er veröffentlicht regelmäßig Beiträge in renommierten Handelsmagazinen und E-Commerce-Blogs. Zuletzt erschien seine Buchveröffentlichung "Local Heroes 2.0 – Neues von den digitalen Vorreitern im Einzelhandel".
Wie die neue Abmahnstudie des Händlerbund zeigt, erhielt 2017 fast jeder dritte Online-Händler eine Abmahnung. 20 Prozent der Abmahnungen landeten schließlich vor Gericht.
Vor allem das Wettbewerbsrecht wird für Shop-Abmahnungen herangezogen
Vor allem das Wettbewerbsrecht wird für Shop-Abmahnungen herangezogen
Foto: Händlerbund

Während der deutsche Online-Handel wächst, wird auch der Konkurrenzkampf härter - das sieht der Händlerbund durch die neueste Ausgabe seiner Abmahnstudie belegt. So erklärten 84 Prozent der befragten Händler, dass sich der Wettbewerbsdruck innerhalb der Branche verstärkt hat. Unter ihnen erhielt beinahe jeder Dritte (28 Prozent) im letzten Jahr mindestens eine Abmahnung.

Seit 2015 erhöhte sich die Betroffenenzahl damit stetig von 20 auf 28 Prozent in 2017. Doch eine Abmahnung, die oft mehrere tausend Euro kostet, kommt selten allein. Im letzten Jahr erhielten 13 Prozent der Befragten drei oder mehr Abmahnungen. Doppelt so viele Händler wie im Vorjahr (44 Prozent) stellten einen Anstieg der Abmahnhäufigkeit fest. "Die Zunahme der Abmahnungen ist erschreckend. Die Ergebnisse der Abmahnstudie zeigen, dass der Konkurrenzkampf so hart ist wie noch nie. Mit Blick auf die am 25. Mai in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung erwarten wir in diesem Jahr zusätzlich rechtliche Änderungen im deutschen Online-Handel", sagt Händlerbund-Vorstand Andreas Arlt. Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fordert ab Mai 2018 umfangreiche Änderungen im Umgang mit Kundendaten, die Händler rechtskonform umsetzen müssen.

Anzahl der Gerichtsverhandlungen verdreifacht

Die Gründe für Abmahnungen können ein fehlerhaftes Impressum, intransparente Preisangaben oder unlautere Werbeaussagen sein. Diese Verstöße fallen unter das Wettbewerbsrecht, welches mit 57 Prozent der häufigste Abmahngrund ist. Obwohl Abmahnungen die Gerichte entlasten sollen, indem Verstöße schnell und unkompliziert beseitigt werden, nehmen Gerichtsverhandlungen stark zu. Die Anzahl der Abmahnungen, die doch vor Gericht entschieden werden müssen, hat sich auf 20 Prozent verdreifacht.

Um das Abmahnproblem einzudämmen, fordert der Händlerbund ein stärkeres Miteinander innerhalb der Onlinehandelsbranche. Bevor selbst Tippfehler und geringe Verstöße abgemahnt werden, sollten sich Online-Händler zunächst gütlich einigen. Bereits 50.000 Fürsprecher schlossen sich der "Initiative FairCommerce - für Fairness und gegen Abmahnmissbrauch" an. Die Abmahnstudie wurde unter 524 Händlern durchgeführt und das vierte Jahr in Folge vom Händlerbund veröffentlicht. (mh)

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