Jetzt wird digital unterschrieben

16.02.2001
Zwar hat der traditionelle Füllfederhalter mit Sicherheit noch lange nicht ausgedient, aber jetzt hat die Bundesregierung die EU-Richtlinie zum so genannten "Signaturgesetz" als Gesetzesentwurf (ComputerPartner berichtete verabschiedet. Allerdings wird die elektronische Unterschrift erst dann rechtsgültig, wenn das Bürgerliche Gesetzbuch entsprechend novelliert ist. Nach Angaben des Justizministeriums sei damit aber erst im Sommer zu rechnen. Sollte das Gesetz dann tatsächlich vom Bundestag verabschiedet werden, können alle Geschäfte, für die bis dato eine Unterschrift notwendig war, auch über das Internet abgewickelt werden. "Dieses Gesetz schafft die Grundlage für einen sicheren europaweiten elektronischen Geschäftsverkehr", führt Bundeswirtschaftsminister Heiner Müller aus. Die elektronische Signatur ist als verschlüsselter Code auf einer Chip-Karte gespeichert, die einer EC-Karte gleicht. Dabei kann der Anwender über ein Kartenlesegerät am heimischen PC seine über einen PIN-Code verschlüsselte elektronische Unterschrift einlesen und als rechtsgültige Unterschrift dem Geschäftspartner via Internet zukommen lassen. "Damit hat die Bundesregierung zugleich die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Rückstand zu den USA weiter verringert wird", gab sich Wirtschaftsminister Müller zuversichtlich. (mm)

Zwar hat der traditionelle Füllfederhalter mit Sicherheit noch lange nicht ausgedient, aber jetzt hat die Bundesregierung die EU-Richtlinie zum so genannten "Signaturgesetz" als Gesetzesentwurf (ComputerPartner berichtete verabschiedet. Allerdings wird die elektronische Unterschrift erst dann rechtsgültig, wenn das Bürgerliche Gesetzbuch entsprechend novelliert ist. Nach Angaben des Justizministeriums sei damit aber erst im Sommer zu rechnen. Sollte das Gesetz dann tatsächlich vom Bundestag verabschiedet werden, können alle Geschäfte, für die bis dato eine Unterschrift notwendig war, auch über das Internet abgewickelt werden. "Dieses Gesetz schafft die Grundlage für einen sicheren europaweiten elektronischen Geschäftsverkehr", führt Bundeswirtschaftsminister Heiner Müller aus. Die elektronische Signatur ist als verschlüsselter Code auf einer Chip-Karte gespeichert, die einer EC-Karte gleicht. Dabei kann der Anwender über ein Kartenlesegerät am heimischen PC seine über einen PIN-Code verschlüsselte elektronische Unterschrift einlesen und als rechtsgültige Unterschrift dem Geschäftspartner via Internet zukommen lassen. "Damit hat die Bundesregierung zugleich die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Rückstand zu den USA weiter verringert wird", gab sich Wirtschaftsminister Müller zuversichtlich. (mm)

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