Laptops & Tablets für den Distanz-Unterricht

Jobcenter übernehmen Kosten

René Resch ist als freier Mitarbeiter tätig. Seine Lieblingsthemen sind Social Media, Gaming und Tech-Trends
Die Jobcenter sind vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales angewiesen worden, die Kostenübernahme von digitalen Endgeräten wie etwa Laptops, Tablets, Drucker und Zubehör, die für Fernunterricht notwendig sind, zu gewährleisten.

Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer Pressemitteilung bekannt gab, können Familien, die auf die Grundsicherung angewiesen sind, nun einen Mehrbedarf an digitalen Endgeräten geltend machen, die für den Distanz-Unterricht der eigenen Kinder notwendig sind.

Bereits im vergangenen Sommer wurde vom Staat der "Digitalpakt Schule" um 500 Millionen Euro aufgestockt. Damit sollten Schulen unterstützt werden, um bedürftige Kinder mit entsprechenden digitalen Geräten auszustatten. Allerdings ist dies keine flächendeckende Umsetzung.

Die Bildungsgleichheit muss gewahrt sein

An Orten, wo der "Digitalpakt Schule" nicht greift, sollen jedoch ebenfalls die Bildungschancen in Zeiten der Corona-Pandemie und dem damit einhergehendem Distanz-Unterricht gewahrt bleiben und so wurden nun die Jobcenter anwiesen, Kosten von digitalen Endgeräten, die für einen Fernunterricht notwendig sind, zu übernehmen. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales handelt es sich dabei um eine "pragmatische Lösung, um den Kindern den Fernunterricht schnell und einfach zu ermöglichen". Und weiter: "Digitaler Unterricht muss für alle Kinder möglich sein und darf nicht am Geldbeutel scheitern".

Einen Anspruch haben Kinder aus Familien, die auf Grundsicherung nach SGB II angewiesen sind, sofern die benötigten Geräte nicht schon von den Schulen gestellt worden sind. Je nach Fall können ergänzende Ansprüche nach dem SGB II auch Kinder von Geringverdienern haben. Das Jobcenter übernimmt dann die Kosten von insgesamt bis zu 350 Euro pro Kind für Geräte wie etwa Laptops, Tablets und etwaiges Zubehör. Die Kosten können dafür auch rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 beim jeweiligen Jobcenter beantragt werden. Auch bereits erbrachte Darlehen können Rückwirkend vom Amt in Zuschüsse umgewandelt werden.

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