Jugendschutz: Händler müssen ab 1. April alle Spieleschachteln selbst bekleben

25.03.2003
Wie ComputerPartner bereits berichtet hat, tritt zum 1. April 2003 das neue Jugendschutzgesetz in Kraft. Demnach müssen ab diesem Zeiitpunkt alle Computerspiele mit einer verbindlichen Altersangabe und einem sogenannten USK-Siegel versehen sein.

Wie ComputerPartner bereits berichtet hat, tritt zum 1. April 2003 das neue Jugendschutzgesetz in Kraft. Demnach müssen ab diesem Zeiitpunkt alle Computerspiele mit einer verbindlichen Altersangabe und einem sogenannten USK-Siegel versehen sein.

Nun hat der Verband der Unterhaltungssoftware e.V (VUD) vorsorglich eine Aufklärungskampagne gestartet, um der vorhandenen Verunsicherung bei Hersteller und Händler zu begegnen. In einer 14 Seiten umfassenden und kostenlosen Informationsbroschüre ("Die Auswirkungen des Jugendschutzgesetzes auf den Vertrieb von Computer- und Videospielen") versucht die Interessengemeinschaft alle wichtigen Fragen zu beantworten.

Beispielsweise erklärt der VUD in der Schrift, dass nicht nur die Verpackung, sondern auch der Datenträger mit einer Altersangabe versehen werden muss. Auch gilt, dass ab Stichtag 1. April alle Verpackungen - auch jene die bereits im Handel sind oder sich im Zulauf befinden - klar gekennzeichnet werden müssen. Dazu muss nachträglich die Hülle des Spiels mit einem entsprechenden USK-Aufkleber versehen werden.

Die Datenträger selbst sind zunächst noch davon ausgenommen. Hier werden die Hersteller in die Pflicht genommen. Die müssen erst bei einer neuen oder erneuten Produktion einer Spiele-CD das Enblem aufdrucken. Auch sieht das Gesetzes eine übergangsfrist vor. Erst ab dem 1. Januar 2005 an müssen sowohl alle in den Handel kommenden und wie auch bereits befindlichen Verpackungen samt Datenträger eine USK-Kennzeichnung tragen. (cm)

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