Jurist: Widerrufsrecht im Online-Handel verteuert Produkte

04.11.2005
Die 14-tägige Rückgabefrist im Versandhandel treibt nach Ansicht von Juristen die Preise nach oben. Damit werde der Sinn des Rechts in Frage gestellt.

Die 14-tägige Rückgabefrist im Versandhandel treibt nach Ansicht von Juristen die Preise nach oben. Damit werde der Sinn des Rechts in Frage gestellt. Darüber hinaus diskutieren Juristen und Vertreter von Internetfirmen diskutierten bis zu diesem Samstag in Jena über neueste Entwicklungen im Recht des E-Commerce, beispielsweise die Frage, ob ein Passwort und eine Kennung für einen gültigen Kaufvertrag ausreicht.

Das Widerrufsrecht im Internethandel treibt nach Expertenansicht die Preise der Produkte nach oben. "Die Kosten, die dem Anbieter durch die Rücksendungen entstehen, gibt er über die Preise an die Kunden weiter", sagte der Jura-Professor Stefan Leible von der Friedrich-Schiller-Universität Jena der dpa. "Vor allem der Versandhandel hat ein Problem mit dem Widerrufsrecht: Die Rücklaufquote liegt dort bei 20 Prozent", sagte er.

Das Widerrufsrecht sei unter Juristen umstritten, sagte der Professor. Es sei ursprünglich zu Gunsten der Verbraucher eingeführt worden. "Im Geschäft können sie das Produkt sehen, riechen oder anfassen, im Internet sehen sie nur ein Bild und eine Beschreibung", sagte Leible. Der Vorteil sei nun mit den Preisaufschlägen in Frage gestellt. Vor einem Jahr hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass das 14-tägige-Rückgaberecht auch für gewerbliche Auktionen bei Ebay gilt; aber nicht für private Online-Versteigerungen.

Juristen und Vertreter von Internetfirmen diskutierten bis zu diesem Samstag in Jena über neueste Entwicklungen im Recht des E-Commerce. Dabei werde auch die Frage behandelt, ob Passwort und selbst gewählte Kennung für einen gültigen Kaufvertrag ausreichen, sagte Leible. "Einige Gerichte sind der Auffassung, dass dies nicht sicher beweist, dass der Vertrag wirklich vom angegebenen Käufer abgeschlossen wurde." In Streitfällen liege die Beweislast beim Verkäufer.

Um dieses Problem zu umgehen, gibt es nach Ansicht von Leible zwei Möglichkeiten: "Entweder müssen noch mehr Sicherheitsbarrieren eingebaut werden, damit die Gerichte die Kaufverträge anerkennen - oder die Gerichte dürfen nicht mehr so hohe Anforderungen stellen." Wenn im Internet noch mehr Sicherheitsstufen eingebaut würden, bestünde die Gefahr, dass die Verbraucher von dem Aufwand abgeschreckt werden und seltener online kaufen würden. (pcwelt/cm)

Zur Startseite